Absicht ist zunächst ganz allgemein die aufrichtige Intention oder der Vorsatz, etwas zu tun oder
der Vorsatz etwas zu unterlassen, unabhängig davon, ob es dann tatsächlich realisiert
wird.
Im Zusammenhang mit den religiösen Riten des
Muslims
bedeutet dieser weitreichende Begriff die spirituell begründete und bewusst
(ausgesprochen oder im Geiste) gefasste Absicht, eine bestimmte gottgefällige Handlung
auszuführen. Bei manchen Riten ist die bewusste Absicht im Vorfeld Voraussetzung
für dessen Gültigkeit. Beispielsweise würde ein bestimmtes
Ritualgebet oder ein
Fasten, ohne eine klare Absicht im Vorfeld keine
Gültigkeit erlangen.
Wenn eine gute Handlung mit einer schlechten Absicht, etwa aus Egoismus, Geltungssucht
oder Streben nach Wohlwollen gegenüber Menschen heraus, ausgeführt wird, wird die
Handlung ebenfalls schlecht, weil die Taten bei entsprechend den Absichten Wertung
finden, selbst wenn das Ergebnis oberflächlich gut scheint. Erst eine gute und
aufrichtige Absicht verleiht einer guten Tat ihren guten Charakter. Über die
Absicht, ihre Kriterien oder Abstufungen gibt es unter den islamischen Gelehrten
im Detail unterschiedliche Ansichten, und das Thema ist komplex.
Prophet Mohammad (s.a.s) sagt:
„Alle Taten werden nach ihren Absichten bewertet.“
Somit ist im Islam die Absicht bei jedem Verhalten von
höchster Bedeutung.