.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Al-Amdi
oder al-Amidi gilt bei
Sunniten als einer der die
Methodenlehre [fi ilm ul-usul] weiterentwickelt hat in Bezug auf
Überlieferungen, um darauf aufbauend die Riten und Gebote
des
Islam ableiten zu können.
Er ist vor allem als Sayfuddin
al-Āmidi (oder Amdi) [سيف الدين الآمدي] bekannt. Sein
vollständiger Name alutet: Abul-Hasan Ali ibn Abi Ali ibn
Muhammad at-Taghlibi al-Amidi [أبو الحسن علي بن أبي علي بن
محمد التغلبي الآمدي].
Er lebte ungefähr von 1156 bis 1233
n.Chr (551–631
n.d.H.) und war ein bedeutender
sunnitischer Rechtsmethodiker,
schafiitischer Jurist, Theologe und Logiker. Der Beiname
al-Amidi (oder Amdi) verweist auf seine Herkunft aus Amid, dem
heutigen Diyarbakır.
Al-Amdi erhielt zunächst eine Ausbildung im
hanbalitischen Recht. Später wechselte er zur
schafiitischen
Rechtsschule. Er studierte außerdem unter anderem:
Kalam (Spekulative Theologie),
Logik [mantiq],
Islamische Philosophie,
Islamische Rechtswissenschaft [fiqh] und
Methodenlehre (Usul al-fiqh).
Er wirkte zeitweise in
Bagdad,
Kairo und schließlich in
Damaskus. Seine intensive Beschäftigung mit
Philosophie und
Logik machte ihn zu einer umstrittenen Gestalt: Manche
traditionell orientierte Gelehrte misstrauten ihm, während
spätere Rechtsmethodiker seine analytische Schärfe hoch
einschätzten.
Al-Amidi gilt als einer der wichtigsten Systematisierer und
Vollender der klassischen sunnitischen Rechtsmethodologie. Er
fasste ältere
schafiitische,
Aschariyya und
Mutazila basierte Diskussionen zusammen, prüfte ihre
Argumente und ordnete sie in ein hochentwickeltes
logisch-theologisches System ein.
Abu Hamid Ghazzalis Struktur der Methodenlehre
beeinflusste dabei al-Amidis Gedanken erheblich.
Sein berühmtestes Werk ist: Al-Ihkam fi Usul al-Ahkam
[الإحكام في أصول الأحكام], was sinngemäß „Die präzise
Darlegung der Grundlagen rechtlicher Entscheidungen“ bedeutet.
Das vierbändige Werk wurde zu einem Klassiker des
sunnitischen
Methodenlehre (Usul al-fiqh).
Darin behandelt al-Amidi unter anderem:
 | Wesen und Definition des religiösen Rechtsurteils, |
 | sprachliche Bedeutung und Auslegung, |
 | Befehl und Verbot, |
 | allgemeine und besondere Aussagen, |
 | wörtliche und übertragene Bedeutung, |
 |
Heiliger Quran und
Verfahrensweise [sunna] als Rechtsquellen, |
 |
Übereinstimmung der Umma [idschmah-ul-umma], |
 |
Vergleichsschluss [qiyas], |
 | Abrogation, |
 | Widerspruch und Gewichtung von Beweisen, |
 | Bedingungen der
selbständigen Rechtsfindung [idschtihad], |
 |
Nachahmung [taqlid] einer Rechtsautorität. |
Seine Methode ist stark argumentativ. Er stellt häufig
verschiedene Lehrmeinungen vor, analysiert ihre Beweise,
formuliert Einwände und antwortet darauf. Dadurch ähnelt sein
Werk teilweise einer systematischen juristischen Debatte.
Al-Amidi war zugleich ein bedeutender Vertreter der
Kalam der
Aschariyya. Zu seinen theologischen Hauptwerken gehört:
Abkar al-Afkar fi Usul ad-Din [أبكار الأفكار في أصول الدين].
Darin behandelt er Gottesbeweise, göttliche Eigenschaften,
Prophetie, menschliches Handeln und weitere Fragen der
Dogmatik.
Al-Amidis Bedeutung liegt vor allem darin, dass er die bis
zum frühen 13. Jh. n.Chr. entwickelten
sunnitischen Debatten über Recht, Sprache, Erkenntnis und
Beweisführung in besonders umfassender Form zusammenführte.
Seine Werke beeinflussten spätere Autoren.