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Die Arabische Liga (Liga der arabischen Staaten) ist eine
Internationale Organisation arabischer Staaten und wurde am
22. März 1945 in
Kairo gegründet,
wo sie auch ihren Sitz hat. Sie besteht heute aus 22 Mitgliedern: 21
Nationalstaaten in Afrika und Asien sowie
Palästina.
Zur Zeit der Gründung der Organisation standen zahlreiche
heutige Mitglieder noch unter Kolonialherrschaft. Als Hauptziele des Verbunds gilt die Förderung der
Beziehungen der Mitglieder auf politischem, kulturellem,
sozialem und wirtschaftlichem Gebiet (Finanzwesen, Transport,
Kultur, Gesundheitswesen, Medien). Ebenso soll die
Unabhängigkeit und Souveränität der Mitgliedstaaten und der
arabischen Außeninteressen gewahrt werden. Streitfälle der
Mitglieder untereinander sollen verhütet und geschlichtet
werden. Außerdem soll die Anerkennung
Palästinas als
unabhängiger Staat erreicht werden. Größtes Problem der
Organisation ist die Tatsache, dass die meisten vertretenen
Staaten von ihren Völkern nicht legitimiert sind.
Zu den Organen der Arabischen Liga gehört der Rat der
Arabischen Liga (Ligarat), welcher aus Vertretern der
Mitgliedstaaten (meist Außenminister), der permanenten
Kommission und dem Generalsekretariat zusammengesetzt ist.
Seine Empfehlungen sind nur für die jeweils zustimmenden
Mitglieder verbindlich und müssen, sollten sie umgesetzt
werden, von den Staatschefs und Regierungen gebilligt werden.
Es finden halbjährliche Konferenzen statt.
Bei Bedarf können Gipfeltreffen der Staatschefs
einberufen werden. Das
Generalsekretariat wird von einem Generalsekretär geleitet.
Seit 27. Dezember 2005 existiert in Damaskus (Syrien) ein
provisorisches Parlament, das aus 88 Delegierten der
Mitgliedsstaaten (von jedem 4) besteht. Es hat nur beratende
Funktion.
Die Arabische Charta der Menschenrechte wurde 1994 vom Rat
der Arabischen Liga verabschiedet. Mangels genügender
Ratifikationen ist die Charta nicht in Kraft getreten und
bildet kein völkerrechtlich anerkanntes Instrument. Eine
überarbeitete Fassung der aus dem Jahr 1994 datierenden
Arabischen Menschenrechtscharta wurde 2004 von der Arabischen
Liga verabschiedet. Die Beratungen über den Entwurf wurden
durch das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR)
unterstützt.
Der Sitz der arabischen Liga war von 1945 bis 1979 und ist seit 1990
in
Kairo, von 1979 bis 1990 war er in Tunis (Tunesien).
Die 22 Mitglieder sind:
Ägypten
(1945, von 1979 bis 1989 Mitgliedschaft wegen des
Friedensvertrages mit Israel suspendiert),
Algerien
(seit 1962),
Bahrain (1971),
Dschibuti (1977),
Irak
(1945),
Jemen (Nordjemen seit 1945, Südjemen 1967–1990
Mitglied – seit 1990 vereinigt),
Jordanien (1945),
Katar (1971),
Komoren (1993),
Kuwait (1961),
Libanon (1945),
Libyen (1953),
Marokko (1958),
Mauretanien (1973),
Oman (1971),
Palästina (1976, vertreten durch die PLO),
Saudi-Arabien (1945),
Somalia (1974),
Sudan (1956),
Syrien (1945),
Tunesien (1958),
Vereinigte Arabische Emirate (VAE) (1971).
Die sieben Gründungsmitglieder sind
Ägypten,
Irak,
Jordanien,
Jemen,
Libanon,
Saudi-Arabien und
Syrien.
Erster Generalsekretär war
Abdurrahman Azzam.
Alle Mitglieder der Arabischen Liga sind auch Mitglied der
Organisation der Islamischen Konferenz (OIC).
Sechs weitere Länder haben den Status von Beobachtern:
Eritrea,
Indien,
Islamische Republik Iran,
Pakistan,
Türkei, Venezuela.
Vorläufer der Arabischen Liga war das Alexandria-Protokoll
vom Oktober 1944, das später mit dem Pakt der Liga der
Arabischen Staaten vom März 1945 zur Gründung der Liga führte.