Bilderverbot
Bilderverbot

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Bild: Straßenposter eines Szene in Kerbela am Tage Aschura.

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Als Bilderverbot wird das Verbot zur Herstellung bzw. zum Malen einer bildlichen Darstellung verstanden.

Unter Muslimen gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen über die bildliche Darstellung. Allerdings herrscht Konsens darüber, dass das Gesicht der wirklich heiligen Persönlichkeiten, wie z.B. des Propheten Muhammad (s.), selbst nicht dargestellt werden sollten, weil jede Darstellung solch heiligen Gesichter die Gefahr einer falschen Vorstellung oder Entwürdigung beinhaltet. Daran haben sich auch alle muslimischen Gruppen gehalten, so dass kaum bildliche Darstellungen über den Propheten des Islam in den Geschichtsbüchern auffindbar sind, worin ein Gesicht zu erkennen wäre. Selbst bei den bekannten Darstellungen persischer Miniaturen ist Prophet Muhammad (s.) zumeist als eine Person mit weißem hell erleuchteten Gesicht ohne konkrete Gesichtszüge dargestellt.

Anders war es bei den Nichtmuslimen. Diese haben sich nicht an die muslimischen Regeln diesbezüglich gehalten und teilweise entehrend, teilweise aber auch nur erzählend versucht, die Geschichte bildlich wiederzugeben. Beispielhaft ist hierfür eine Bildreihe von 1928, die ausgerechnet dem Fleischextrakt der Fa. Liebig beigelegt wurden. Sie sind bekannt als Liebigbilder, welche die islamische Geschichte in verschiedenen Episoden darstellen soll (siehe unten).

Bildliche Darstellungen der Zwölf Imame (a.) sind bei Aleviten bekannt, wobei die jeweils in der Epoche des Malers vorherrschenden Schönheitsideale zum Tragen kamen. Derartige Bilder werden bei Dschafariten weniger verwendet.

Ein Bilderverbot gibt es auch im Judentum. Jegliche bildliche Darstellung Gottes ist verboten aufgrund des Gebots, dass man sich Gott nicht vorstellen darf. Solch ein Verbot war im Islam nie diskutiert, da im absoluten Monotheismus ein Vorstellung von Gott bereits ein Glaubensverlust wäre. Juden glauben, dass das Bilderverbot auf die Zeit Abrahams (a.) zurückzuführen sei, als im Polytheismus viele Götter existierten und die Herstellung und der Handel mit den Darstellungen ein sehr lukratives Geschäft war. Das mosaische Bilderverbot, wie es genannt wird, ist im Taurat verankert.

Im frühen Christentum wurde das mosaische Bilderverbot weiterhin berücksichtigt. Noch im 4. Jh. n.Chr galt, dass Maler (neben Prostituierten, Zuhältern, Schauspielern und Faustkämpfern) ihren Beruf aufgeben mussten, um in die Kirche aufgenommen werden zu können. Ende des 4. Jh. n.Chr. wurde diese Vorstellung aufgeweicht. Später wurden selbst Darstellungen von Gott (als alter Mann mit langem weißen Bart) von der Kirche gefördert, so dass es viele derartige Darstellungen in historischen Kirchen gibt.

Liebigbilder

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