Die Konsequenz für die notwendige
rituelle
Vollkörperreinigung [ghusl] zur Erlangung der
rituellen Reinheit [tahara]
hängt von der Art der Blutung ab.
Im Fall der schwachen
Blutung ist vor jedem
Ritualgebet eine
rituelle Waschung [wudhu] sowie Auswechslung
des Wattebäuschchens notwendig. Es genügt allerdings jeweils
eine
rituelle Waschung [wudhu] für das
Mittagsgebet und
Nachmittagsgebet zusammen, sowie für das
Abendgebet zusammen mit dem
Nachtgebet, vorausgesetzt sie werden unmittelbar
aufeinander folgend gebetet.
Bei mittlerer und Starker
Blutung muss jeweils sowohl die
rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] als auch die
rituelle Waschung [wudhu] durchgeführt werden, wobei die
Reihenfolge keine Rolle spielt. Bei Erfüllung dieser Regeln
wird auch das
Fasten
[saum] für eine Frau mit Blutungen außerhalb der Regel im
Gegensatz zur Situation bei der
Regelblutung [haydh] zur Pflicht.