.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Brautgabe ist eine bestimmte Form einer Gabe anlässlich
einer
Heirat, wobei die Gabe vom Mann an die Frau übergeben
wird. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zur Mitgift ist
die entgegen gesetzte Richtung der Gabe.
Die Brautgabe im
Islam
ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem
die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der
Braut, sondern der Braut selbst gegeben! In den meisten Fällen
ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert
besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht,
von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu
verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie
frei verfügen kann (Heiliger
Qur'an 4:4). Dabei berücksichtigt die Frau die finanzielle
Situation des Mannes. Selbst im Falle einer
Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die
Brautgabe zurückzufordern (Heiliger
Qur'an 2:229). In vielen Fällen wird sogar die Auszahlung
der vollen Brautgabe nur für den Fall der
Scheidung als zusätzlichen Schutz für die Frau vereinbart.
Die Brautgabe ist wichtiger Bestandteil der
Heirat,
selbst wenn es eine materiell unwesentliche Gabe ist, und wird
auch im
Ehevertrag festgeschrieben.
Es ist auch durchaus üblich,
die Brautgabe in einen bei der Eheschließung auszuhändigenden
[mu'adschal] und einen erst bedingt fälligen [muwadschal] Teil
zu unterteilen, bei dem letzterer entweder auf Verlangen, nach
Ablauf einer Frist oder z.B. bei einem bestimmten Anlass wie
z.B. bei einer
Scheidung seitens des Mannes auszuhändigen ist.