Fatwa gegen Rushdie
Imam Chomeinis Urteil gegen Rushdie

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englisch:

??? n.d.H.
14.2.1989

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Imam Chomeinis Rechtsurteil [fatwa] gegen Rushdie gilt als sein in der Westlichen Welt bekanntestes Rechtsurteil [fatwa].

Der Wortlaut seines Rechtsurteil [fatwa] gegen Salman Rushdie ist:

"Im Namen des Erhabenen! 'Wir sind von Gott und zu ihm kehren wir zurück' (Heiliger Qur'an 2/156). Hiermit informiere ich die stolzen Muslime der Welt, dass der Autor des Buches 'Die Satanischen Verse', das gegen den Islam, den Propheten und den Qur'an gerichtet ist, und alle an seiner Veröffentlichung Beteiligten, denen sein Inhalt bekannt war, zum Tode verurteilt sind. Ich fordere die tapferen Muslime auf, sie unverzüglich zu töten, wo immer sie sie finden, damit niemand es jemals wieder wagt, die Heiligkeiten der Muslime zu beleidigen. Wer immer bei dem Bemühen, sie umzubringen, stirbt, wird Märtyrer werden, so Gott will. Wer den Aufenthaltsort des Autors kennt, selber aber nicht in der Lage ist ihn zu töten, soll ihn der muslimischen Öffentlichkeit bekannt geben und behilflich sein, damit er (Rushdie) seine Strafe erhält. Und der Friede Gottes sei mit Euch und seine Barmherzigkeit und Gnade.

Ruhullah al-Musawi al-Khomeini 6. Radjab 1409"
(veröffentlicht am 14.2.1989)

Aus dem Wortlaut des Rechtsurteils [fatwa] wurde deutlich, dass Imam Chomeini das Todesurteil unter anderem zum Schutze der Würde aller Heiligkeiten des Islam und als Präventivmaßnahme gegen zukünftige Angriffe verstanden haben will. Es war kein Aufruf an Muslime gegen die Gesetzte des jeweiligen Landes zu verstoßen, in dem sie leben, wie es oft in der Westlichen Welt behauptet wurde, denn der Aufruf zur Einhaltung der Gesetze hatte stets einen höheren Rang.

Allama Sayyid Muhammad Husain Fadhlullah sagte bezüglich der Fatwa: "Während die Regierungen der muslimischen Staaten ängstlich und ablehnend gegenüber ihrer Religion sind und den Islam ignorieren, um damit Europa und den USA zu gefallen, legte Imam Khomeini einen entscheidenden Maßstab fest, als Zeichen dafür, dass er dem Weg des Propheten folgt" (Keyhan International 27.2.89).

Der Mitarbeiter im Deutschen Orient-Institut in Hamburg Muniruddin Ahmed, der sich anfangs gegen das Todesurteil stellte, besann sich nach der genauen Analyse des Rechtsurteils [fatwa] und korrigierte seine Meinung mit einem öffentlichen Brief. Er war nicht der einzige, der eine in Übereile und im Strudel der Propaganda gefällte Entscheidung revidiert hat. Auch Sayid Mehdi Razvi korrigierte seine erste Analyse Urteil. Zu der Hauptpropaganda der Westlichen Welt gehörte damals die Behauptung, Imam Chomeini hätte das Todesurteil ausgesprochen, weil Salman Rushdie Apostat sei. Allerdings ist davon kein Wort im Rechturteil zu finden und der Inhalt hatte nichts damit zu tun. Prof. Annemarie Schimmel bekam zu der Zeit einigen medialen Ärger, da sie Verständnis für die Position der Muslime äußerte.

Rückblickend haben einige Analysten bemerkt, dass das damalige Rechtsurteil [fatwa] einen offensichtlich geplanten Religionskrieg des "Abendlandes" gegen den Islam um einige Jahrzehnte verzögern aber letztendlich nicht aufhalten konnte. Über 25 Jahre später erfolgende Terroranschläge in Paris auf die Redaktion einer Satire-Zeitschrift haben mit diesem Rechtsurteils [fatwa] nicht gemein, denn zum einen verbietet der Islam grundsätzlich Selbstjustiz, der Islam verbietet den Bruch der Gesetzte eines Landes, der Islam verbietet Mord und Terror, und zum anderen hatten sich die Umstände der Zeit derart massiv geändert, dass das Rechtsurteil [fatwa] Imam Chomeinis weder aktualisiert, noch erweitert noch auf andere Fälle übertragen wurde bzw. werden konnte. Imam Chamene'i hat in diesem Zusammenhang einen Brief an die Jugend in Europa und Nordamerika gerichtet.

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