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Als dschafaritische Rechtsschule bezeichnet man in der Regel die so genannte
Zwölfer-Schiiten,
welche an die von
Prophet Muhammad (s.) festgelegte Nachfolgerschaft durch die
Zwölf Imame (a.)
glauben.
Die Bezeichnung
"dschafaritisch" geht auf den 6. Imam,
Imam Dschafar Sadiq (a.), zurück, da dieser in der Zeitepoche lebte, in der auch die
anderen
Rechtsschulen entstanden sind, und
Imam Dschafar Sadiq (a.) zudem Lehrer der anderen
Rechtsschulenbegründer war.