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Ehevertrag [aqd-an-nikah]
Aussprache: aqd-an-nikaah
arabisch: عقد النكاح
persisch: عقد نکاح
englisch: Prenuptial agreement
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.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica. Der Ehevertrag ist im
Islam
ein Vertrag, der von den
Ehepartnern zumindest mündlich, idealerweise aber
schriftlich mit Zeugen abgeschlossen werden muss vor der
Heirat
und ist Voraussetzung für die Gültigkeit der
Ehe.
Der Ehevertrag
beinhaltet neben dem Eheversprechen vor
Gott
eine Reihe weiterer von den
Ehepartnern individuell ausgehandelte Aspekte, die im Fall
der Nichtbehandlung jeweils im Islam eine Art "Voreinstellung"
haben. Auch Vereinbarungen für eine eventuelle
Scheidung können vorgesehen werden. Ein wichtiger und
unumgänglicher Aspekt des Ehevertrages ist die
Brautgabe. Viele Teile islamischer Eheverträge können in
Deutschland auch notariell beurkundet werden, damit sie auch
vor dem deutschen Gesetz wirksam sind.
Wie bei jedem anderen Vertrag, so ist insbesondere beim
Ehevertrag die freiwillige Zustimmung der beiden
Ehepartner unabdingbare Voraussetzung.
Da im
Islam
der Mann verpflichtet ist, die gesamte Familie zu versorgen,
gehört es zu seinen Rechten in der
Ehe, den
Aufenthaltsort zu bestimmen. Legt die Ehefrau aber einen Wert
auf einen bestimmten Aufenthaltsort, kann sie das in den
Ehevertrag mit aufnehmen, wenn der Ehemann zustimmt.
Unter anderem können auch folgende Aspekte Gegenstand für
Überlegungen im Ehevertrag sein:
| Freie Ortswahl bei der Ausbildung. Die Ehefrau kann das
Eheheim nicht ohne Erlaubnis des Ehemannes verlassen, es sei
denn es werden Ausnahmen vereinbart, wie z.B. die
Ausbildung. Der gesegneten
Zainab bint Ali wird z.B. zugeschrieben, dass sie in
ihrem Ehevertrag die Freiheit, mit ihrem Bruder
Imam Husain (a.) auf Reisen gehen zu dürfen, verankert
hatte, wodurch sie zur überlebenden Heldin von
Aschura wurde. |
| Berufstätigkeit der Ehefrau: Zwar geht der
Islam
von der klassischen Rollenverteilung aus, bei dem die
Ehefrau die Kinder in den ersten Jahren groß zieht. Der
Wunsch nach einer Berufstätigkeit der Ehefrau sollte daher
im Vorfeld geklärt werden. |
| Der Güterstand: Im
Islam
gibt es eine einseitige Gütertrennung. Während der Ehemann
sein Vermögen dafür aufbringen muss, die Familie zu
versorgen, darf die Ehefrau uneingeschränkt über ihr eigenes
Vermögen verfügen und muss nichts zum Familiengüterstand
beitragen. Da diese Voreinstellung mit den Regelungen in
verschiedenen Ländern nicht unbedingt übereinstimmt (z.B.
Zugewinngemeinschaft in Deutschland), ist eine Behandlung
des Themas im Vorfeld angebracht. |
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Hausfrauengehalt. Dieses kann bei Bedarf im Vorfeld
geklärt werden. |
| Im
Islam
kann ein Mann unter sehr begrenzten Umständen eine
Polygamie eingehen. Hier muss die Ehefrau
überlegen, ob sie damit einverstanden sein kann, und sich
womöglich dagegen absichern, indem sie z.B. ihren Mann zu
einem Rechtsverzicht bewegt, oder sich für den Fall, dass
ihr Mann darauf besteht, eine zweite Frau zu heiraten, im
Ehevertrag das Scheidungsrecht vorbehält. |
| Das Scheidungsrecht sieht eine erleichterte Scheidung
für den Mann bei allerdings vollständiger
Versorgungsverpflichtung für die Nachkommen und begrenzter
Versorgung der geschiedenen Ehefrau vor. Das Scheidungsrecht
für Frauen unterliegt hingegen Einschränkungen. Obwohl man
bei einer Heirat nicht gern an die Möglichkeit einer
Scheidung denkt, ist es angeraten, sich intensiv mit
diesem Punkt auseinander zu setzen, da es im nicht
strittigen Zustand leichter ist, und entsprechende
Vereinbarungen in den Ehevertrag aufzunehmen. |
| Sorgerecht: Im
Islam
muss ab der Entwöhnung der Ehemann im Fall eine
Scheidung das Sorgerecht und die Sorgepflicht der Kinder
übernehmen und sie versorgen, so dass die Ehefrau unbelastet
von Kindern ggf. eine neue
Ehe
eingehen kann. Um Konflikte in diesem Bereich zu vermeiden,
ist es angebracht, im Bedarfsfall Vereinbarungen dazu zu
treffen, unter anderem zum Besuchsrecht. |
Bei der ersten
Heirat
einer Frau ist die Zustimmung ihres Vaters (nicht aber anderer
Verwandter) zum
Ehevertrag
ratsam und bei manchen
Rechtsschulen Pflicht.
Alle Regeln sollen den Rahmen dafür schaffen, dass in der
idealen Ehe
die Wiedervereinigung der beiden getrennten Seelenhälften
erfolgen kann. |
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