Ehevertrag
Ehevertrag [aqd-an-nikah]

Aussprache: aqd-an-nikaah
arabisch:
عقد النكاح
persisch:
عقد نکاح
englisch: Prenuptial agreement

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Der Ehevertrag ist im Islam ein Vertrag, der von den Ehepartnern zumindest mündlich, idealerweise aber schriftlich mit Zeugen abgeschlossen werden muss vor der Heirat und ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Ehe.

Der Ehevertrag beinhaltet neben dem Eheversprechen vor Gott eine Reihe weiterer von den Ehepartnern individuell ausgehandelte Aspekte, die im Fall der Nichtbehandlung jeweils im Islam eine Art "Voreinstellung" haben. Auch Vereinbarungen für eine eventuelle Scheidung können vorgesehen werden. Ein wichtiger und unumgänglicher Aspekt des Ehevertrages ist die Brautgabe. Viele Teile islamischer Eheverträge können in Deutschland auch notariell beurkundet werden, damit sie auch vor dem deutschen Gesetz wirksam sind.

Wie bei jedem anderen Vertrag, so ist insbesondere beim Ehevertrag die freiwillige Zustimmung der beiden Ehepartner unabdingbare Voraussetzung.

Da im Islam der Mann verpflichtet ist, die gesamte Familie zu versorgen, gehört es zu seinen Rechten in der Ehe, den Aufenthaltsort zu bestimmen. Legt die Ehefrau aber einen Wert auf einen bestimmten Aufenthaltsort, kann sie das in den Ehevertrag mit aufnehmen, wenn der Ehemann zustimmt.

Unter anderem können auch folgende Aspekte Gegenstand für Überlegungen im Ehevertrag sein:

bulletFreie Ortswahl bei der Ausbildung. Die Ehefrau kann das Eheheim nicht ohne Erlaubnis des Ehemannes verlassen, es sei denn es werden Ausnahmen vereinbart, wie z.B. die Ausbildung. Der gesegneten Zainab bint Ali wird z.B. zugeschrieben, dass sie in ihrem Ehevertrag die Freiheit, mit ihrem Bruder Imam Husain (a.) auf Reisen gehen zu dürfen, verankert hatte, wodurch sie zur überlebenden Heldin von Aschura wurde.
bulletBerufstätigkeit der Ehefrau: Zwar geht der Islam von der klassischen Rollenverteilung aus, bei dem die Ehefrau die Kinder in den ersten Jahren groß zieht. Der Wunsch nach einer Berufstätigkeit der Ehefrau sollte daher im Vorfeld geklärt werden.
bulletDer Güterstand: Im Islam gibt es eine einseitige Gütertrennung. Während der Ehemann sein Vermögen dafür aufbringen muss, die Familie zu versorgen, darf die Ehefrau uneingeschränkt über ihr eigenes Vermögen verfügen und muss nichts zum Familiengüterstand beitragen. Da diese Voreinstellung mit den Regelungen in verschiedenen Ländern nicht unbedingt übereinstimmt (z.B. Zugewinngemeinschaft in Deutschland), ist eine Behandlung des Themas im Vorfeld angebracht.
bullet Hausfrauengehalt. Dieses kann bei Bedarf im Vorfeld geklärt werden.
bulletIm Islam kann ein Mann unter sehr begrenzten Umständen eine Polygamie eingehen. Hier muss die Ehefrau überlegen, ob sie damit einverstanden sein kann, und sich womöglich dagegen absichern, indem sie z.B. ihren Mann zu einem Rechtsverzicht bewegt, oder sich für den Fall, dass ihr Mann darauf besteht, eine zweite Frau zu heiraten, im Ehevertrag das Scheidungsrecht vorbehält.
bulletDas Scheidungsrecht sieht eine erleichterte Scheidung für den Mann bei allerdings vollständiger Versorgungsverpflichtung für die Nachkommen und begrenzter Versorgung der geschiedenen Ehefrau vor. Das Scheidungsrecht für Frauen unterliegt hingegen Einschränkungen. Obwohl man bei einer Heirat nicht gern an die Möglichkeit einer Scheidung denkt, ist es angeraten, sich intensiv mit diesem Punkt auseinander zu setzen, da es im nicht strittigen Zustand leichter ist, und entsprechende Vereinbarungen in den Ehevertrag aufzunehmen.
bulletSorgerecht: Im Islam muss ab der Entwöhnung der Ehemann im Fall eine Scheidung das Sorgerecht und die Sorgepflicht der Kinder übernehmen und sie versorgen, so dass die Ehefrau unbelastet von Kindern ggf. eine neue Ehe eingehen kann. Um Konflikte in diesem Bereich zu vermeiden, ist es angebracht, im Bedarfsfall Vereinbarungen dazu zu treffen, unter anderem zum Besuchsrecht.

Bei der ersten Heirat einer Frau ist die Zustimmung ihres Vaters (nicht aber anderer Verwandter) zum Ehevertrag ratsam und bei manchen Rechtsschulen Pflicht.

Alle Regeln sollen den Rahmen dafür schaffen, dass in der idealen Ehe die Wiedervereinigung der beiden getrennten Seelenhälften erfolgen kann.

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