.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Einkommen zählt im
Islam
jede Form der Einnahme, die durch Handel, Dienstleistung,
Kunst, Lehre und ähnliche Einnahmequellen eingenommen wurde.
Auf derartige Einnahmen wird im
Islam
die
Fünftelabgabe [chums] erhoben bzw. sie gelten als
chumspflichtig.
Zu den Einnahmen zählen
Handelsüberschüsse, Lohn, Gehalt, Honorar und Ähnliches.
Dagegen nicht zu Einkommen zählen Geschenke,
Erbe,
Brautgabe, Sozialleistungen, Stipendien usw..
Die
Fünftelabgabe [chums] erfolgt in der Regel jeweils am
nach Abzug des Eigenbedarfs. Im
Islam
ist der Mann dazu verpflichtet, das Einkommen der Familie
sicher zu stellen. Während der Mann sein Einkommen für die
Familie aufwenden muss, dar fide Frau ggf. ihr Einkommen für
sich selbst nutzen. Beide aber sind unabhängig voneinander
chumspflichtig.