Einkommen
  Einkommen

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Als Einkommen zählt im Islam jede Form der Einnahme, die durch Handel, Dienstleistung, Kunst, Lehre und ähnliche Einnahmequellen eingenommen wurde. Auf derartige Einnahmen wird im Islam die Fünftelabgabe [chums] erhoben bzw. sie gelten als chumspflichtig.

Zu den Einnahmen zählen Handelsüberschüsse, Lohn, Gehalt, Honorar und Ähnliches. Dagegen nicht zu Einkommen zählen Geschenke, Erbe, Brautgabe, Sozialleistungen, Stipendien usw..

Die Fünftelabgabe [chums] erfolgt in der Regel jeweils am nach Abzug des Eigenbedarfs. Im Islam ist der Mann dazu verpflichtet, das Einkommen der Familie sicher zu stellen. Während der Mann sein Einkommen für die Familie aufwenden muss, dar fide Frau ggf. ihr Einkommen für sich selbst nutzen. Beide aber sind unabhängig voneinander chumspflichtig.

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