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Der "Einweg-Lufterfrischer" für Muslime ist ein im Jahr 2013
beim Deutschen Patentamt angemeldetes Patent.
Das Patent, das unter den Anmeldenummer DE 202013007274 U1
registriert worden ist, wurde von Sharif Othman aus Endingen
am 5.10.2013 angemeldet und vom Deutschen Patentamt am
8.05.2014 veröffentlicht.
Bei der beschriebenen Erfindung handelt es sich nach
eigenen Angaben um einen Einweg-Lufterfrischer mit beidseitig
bedruckter Folie, welche vor Entsorgung abgezogen werden kann.
Die Funktion soll gläubigen Muslimischen Menschen ermöglichen,
dass ein religiöser Aufdruck separat verbrannt werden kann und
nicht mit dem Lufterfrischer im Müll entsorgt werden muss.
Hintergrund sei nach Angaben des Patentanmelders die Tatsache,
dass religiöse Schriften im Islam aus Glaubensgründen
ausschließlich durch verbrennen entsorgt werden dürften. Die
Angabe ist in dieser Form allerdings nicht zutreffend. Über
die Umsetzung des Patens in Deutschland ist nichts bekannt.