Als "empfohlen" wird eine Handlung beschrieben, die zwar
keine Pflicht ist, die aber dennoch segensreich ist. Die
Definition ist: Die Unterlassung einer empfohlenen Handlung
führt zwar zu keinem Schaden, aber die Durchführung zu
zusätzlichem
Segen.
Beispiele für empfohlene Handlungen sind u.a. empfohlenes
Fasten
an Donnerstagen oder das
Nachmitternachtsgebet.
Bei manchen
Rechtsschulen wird für das Empfohlene auch der Begriff
Sunna
verwendet, was allerdings missverständlich ist, denn der
"Sunna" des
Prophet Muhammad (s.) zu folgen, ist in vielen Fällen
Pflicht.