.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Entschädigungszahlung ist ein Element des
islamischen Rechts [scharia] bzw. Strafrechts.
Sie stellt
eine Art Kompensation für die Tötung eines
Menschen dar in den Fällen, in denen die Todesstrafe keine
Anwendung findet, weil z.B. kein Mord vorliegt oder die
Angehörigen dem Mörder vergeben oder andere Gründe. Die
Entschädigungszahlung erhalten die Angehörigen des getöteten
bzw. die Betroffnen unter den Angehörigen.
Die Tatsache, dass für einen getöteten Mann in vielen
Fällen ein höherer Betrag entrichtet werden muss, als für eine
Frau, wird von manchen Nichtmuslimen als "Minderwertigkeit"
der Frau im
Islam
missgedeutet. Bei solch einer Betrachtung bleibt
unberücksichtigt, dass im islamischen Finanzsystem der Mann
allein für die Versorgung der gesamten Familie verantwortlich
ist, wohingegen die Frau ihr Eigentum allein für sich
verwenden kann. So erfüllt die Zahlung im Fall der Frau die
Funktion eines "Schmerzensgeldes" für die Angehörigen. Im Fall
des Mannes kommt zusätzlich ein "Versorgungsanteil" hinzu.
Im Rahmen der aktuellen weltweiten Abtreibungsproblematik wird die Forderung nach einer Entschädigungszahlung auch für
den abgetriebenen Menschen eingefordert, wobei hier die
Schuldfrage einen entscheidenden Einfluss auf den Zahler und
Empfänger der Entschädigungszahlung hat. zudem wird
unterschieden zwischen einem Fötus vor dem dritten Monat und
einem Embryo danach, da in der Zeit gemäß
islamischer Vorstellung der
Geist
[ruh] in den ungeborenen
Menschen eingehaucht wird.