Erniedrigung
Erniedrigung

Aussprache:
arabisch:
إهانة
persisch:
توهین
englisch:  humiliation

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Erniedrigung bezeichnet den Akt, jemanden absichtlich herabzusetzen, zu demütigen oder dessen Würde zu verletzen.

Im Islam wird Erniedrigung oder Demütigung, grundsätzlich als eine negative Handlung betrachtet, die gegen die Prinzipien von Respekt, Würde und Gerechtigkeit verstößt.

Der Islam legt großen Wert auf die Achtung der Würde jedes Menschen, unabhängig von seinem Glauben, seiner Herkunft oder seinem sozialen Status.

Im Heiligen Quran wird die Menschenwürde hochgeschätzt. In Sure 17:70 heißt es: „Und wahrlich, Wir haben die Kinder Adams geehrt.“ Dies unterstreicht, dass alle Menschen mit Würde und Respekt behandelt werden sollten. Muslime werden ermahnt, andere nicht zu beleidigen oder zu demütigen. In Sure 49:11 heißt es: „O ihr, die ihr glaubt, lasst nicht eine Gruppe über eine andere spotten... und beleidigt euch nicht gegenseitig.“ Der Islam legt großen Wert auf Gerechtigkeit und Fairness im Umgang mit anderen. Menschen zu erniedrigen, wäre ein Verstoß gegen diese Prinzipien. Es wird dazu ermutigt, Konflikte auf faire und respektvolle Weise zu lösen.

Vergebung und Barmherzigkeit: Der Islam betont die Wichtigkeit von Vergebung und Gnade. Muslime werden dazu ermahnt, vorsichtig mit ihren Worten und Taten zu sein, da sie dafür verantwortlich gemacht werden. Das Streben nach positivem Verhalten und der Vermeidung von Sünden wie Erniedrigung ist ein zentraler Aspekt des islamischen Ethos.

So ist die Erniedrigung zuweilen eine Folge der eigenen Handlungsweise, wie es Imam Ali (a.) in einer Überlieferung [hadith] gesagt hat:

„Fünf Personen sollten erniedrigt werden:

  1. derjenige, der sich zwischen zwei Menschen einmischt, ohne dass sie ihn in ihre Angelegenheiten einbezogen haben;
  2. derjenige, der sich im Haus eines anderen über den Hausherrn erhebt;
  3. derjenige, der sich an einen Tisch setzt, zu dem er nicht eingeladen wurde;
  4. derjenige, der mit jemandem spricht, der ihm keine Aufmerksamkeit schenkt;
  5. und derjenige, der sich in Versammlungen setzt, die ihm nicht zustehen.“

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