.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Mit Familienunterhalt oder Haushaltsführung ist die
finanzielle Versorgung der eigenen Familie gemeint.
Im
Islam ist grundsätzlich die
religiöse Verpflichtung [wadschib] des Ehemanns bzw.
Familienvaters die finanziellen Mittel für die
Haushaltsführung bereit zu stellen. Ist er zeitweilig dazu
nicht in der Lage und leiht sich das Geld von seiner Ehefrau,
so bleibt er es ihr das ganze Leben schuldig und kann nur
davon befreit werden, wenn seine Ehefrau es ihm aus freiem
Willen schenkt (im
Diesseits oder
Jenseits).
Bei den Ausgaben sind alle Familienmitglieder
mitverantwortlich ein geeignetes Maß einzuhalten, das je nach
Einkommen unterschiedlich sein kann.
Die wohl bekannteste
Überlieferung [hadith] zum Maß wurde unter anderem von
Muhammad ibn Masud al-Ayaschi aufgelistet.
Jemand fragte
Imam Ali Ridha (a.), wie es sich mit dem Unterhalt der
Familie verhält. Er (a.) antwortete: „Er befindet sich
zwischen zwei verpönten Grenzen.“ Auf die Nachfrage, was
die beiden Grenzen seien, antwortete er (a.): „Möge
Gott dich fürwahr segnen, weißt du nicht, dass der erhabene
Gott die Verschwendung sowie den Geiz verabscheut? So spricht
er: „Und diejenigen, die, wenn sie spenden, weder
verschwenderisch noch geizig sind. Sie (ihre Spende) befindet
sich dazwischen“.“
Mit Bezug auf den
Heiligen Quran (25:67) wird allen Menschen mit
Gottesehrfurcht [taqwa] empfohlen sich von einem
Lebensstil basierend auf Pomp und Prunk genau so zu
distanzieren wie von Geiz und Knauserigkeit.