Familienunterhalt
  Familienunterhalt - Haushaltsführung

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Mit Familienunterhalt oder Haushaltsführung ist die finanzielle Versorgung der eigenen Familie gemeint.

Im Islam ist grundsätzlich die religiöse Verpflichtung [wadschib] des Ehemanns bzw. Familienvaters die finanziellen Mittel für die Haushaltsführung bereit zu stellen. Ist er zeitweilig dazu nicht in der Lage und leiht sich das Geld von seiner Ehefrau, so bleibt er es ihr das ganze Leben schuldig und kann nur davon befreit werden, wenn seine Ehefrau es ihm aus freiem Willen schenkt (im Diesseits oder Jenseits).

Bei den Ausgaben sind alle Familienmitglieder mitverantwortlich ein geeignetes Maß einzuhalten, das je nach Einkommen unterschiedlich sein kann.

Die wohl bekannteste Überlieferung [hadith] zum Maß wurde unter anderem von Muhammad ibn Masud al-Ayaschi aufgelistet.

Jemand fragte Imam Ali Ridha (a.), wie es sich mit dem Unterhalt der Familie verhält. Er (a.) antwortete: „Er befindet sich zwischen zwei verpönten Grenzen.“ Auf die Nachfrage, was die beiden Grenzen seien,  antwortete er (a.): „Möge Gott dich fürwahr segnen, weißt du nicht, dass der erhabene Gott die Verschwendung sowie den Geiz verabscheut? So spricht er: „Und diejenigen, die, wenn sie spenden, weder verschwenderisch noch geizig sind. Sie (ihre Spende) befindet sich dazwischen“.“

Mit Bezug auf den Heiligen Quran (25:67) wird allen Menschen mit  Gottesehrfurcht [taqwa] empfohlen sich von einem Lebensstil basierend auf Pomp und Prunk genau so zu distanzieren wie von Geiz und Knauserigkeit.

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