.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Fastenbrechen gilt der abendliche Abschluss eines Fastentages mit der
Zeit
des Abendgebetes, beim Einbruch des
Abends [maghrib]
insbesondere im
Monat
Ramadan.
Zu dieser Zeit wird das
Fasten [saum] des Tages beendet und die Handlungen, die tagsüber zum
Fastenabbruch
geführt hätten, sind dann wieder erlaubt, außer sie sind generell verboten.
Üblicherweise verrichten die
Gläubigen
nach Einnahme eines kleinen Häppchens (z.B. einer
Dattel) das
Abendgebet [salat-ul-maghrib]
und setzen sich dann zur eigentlichen Mahlzeit zusammen. In
muslimischen
Ländern wird der Zeitpunkt durch den
Gebetsruf
zum Abendgebet
deutlich. An anderen Orten behelfen sich
Muslime mit
entsprechenden Zeittabellen. Es ist üblich und segenreich das
Fastenbrechen in größeren Kreisen durchzuführen und Gäste, Verwandte,
Nachbarn, Bekannte und insbesondere Bedürftige, dazu einzuladen.
Unabhängig vom Fastenbrechen beim Einbruch des
Abends [maghrib]
führen auch der Antritt einer
Reise
nach Überschreitung der
Zulässigkeitsgrenze [hadd-ut-tarachus] oder eine relevante
Krankheit, die durch das
Fasten [saum]
verstärkt werden würde sowie das Einsetzen der
Regelblutung [haydh] und andere fastenbrechende Aspekte
immer zu einem regulären Fastenbrechen nach der
dschafaritischen
Rechtsschule. Der dadurch verpasste
Fastentag wird durch ein
Nachholfasten kompensiert. Bei
Sunniten ist die Fortsetzung des
Fastens [saum] auch auf
Reisen
möglich aber nicht verpflichtend.
Als eines der größten gemeinsamen Fastenbrechen gilt die an
jedem Abend des
Monats Ramadan stattfindende Speisung von jeweils bis zu
10.000 Gästen durch die
Astan Quds Radhawi.