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Als Fünftelabgabe-Jahr bzw. Chums-Jahr wird das Jahr
bezeichnet, für das die Berechnung der
Fünftelabgabe [chums] erfolgt.
Es beginnt in der Regel
mit dem ersten eigenen
Einkommen und darf sowohl gemäß dem Sonnenjahr als auch
dem
Mondjahr berechnet werden; der Abgabenpflichtige für die
Fünftelabgabe [chums] kann es selbst wählen.