Chums-Jahr
Füntelabgabe-Jahr (Chums-Jahr)

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Als Fünftelabgabe-Jahr bzw. Chums-Jahr wird das Jahr bezeichnet, für das die Berechnung der Fünftelabgabe [chums] erfolgt.

Es beginnt in der Regel mit dem ersten eigenen Einkommen und darf sowohl gemäß dem Sonnenjahr als auch dem Mondjahr berechnet werden; der Abgabenpflichtige für die Fünftelabgabe [chums] kann es selbst wählen.

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