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Die "Gebetskappe für den einmaligen Gebrauch" ist ein im Jahr
2015 beim Deutschen Patentamt angemeldetes Patent.
Das Patent, das unter den Anmeldenummer DE 202015003409
registriert worden ist, wurde von Ertan Durmaz aus Garbsen am
12.05.2015 angemeldet und vom Deutschen Patentamt am
27.08.2015 veröffentlicht.
Bei der beschriebenen Erfindung handelt es sich um eine
Gebetskappe zum einmaligen Gebrauch, deren Besonderheit darin
bestehen soll, aus einem Deckteil aus Vliesstoff und einem
Seitenteil aus Vliesstoff zu bestehen. Sie soll als praktisch
einsetzbares Produkt für Moscheen, Gebetsräume und jegliche
für die Verrichtung des rituellen islamischen Gebets geeignete
Umgebung entwickelt worden sein. Allerdings ist die Umsetzung
in Deutschland nicht bekannt.