Gebetsruf [adhan]
Gebetsruf [adhan]

Aussprache: adhaan
arabisch:
أَذَان
persisch:
اَذَان
englisch: Prayer call

Bild: Arabische Miniatur über den ersten Gebetsruf von der Kaaba durch Bilal

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Der Gebetsruf [adhan] bedeutet wörtlich übersetzt in etwa "Ankündigung" und ist die öffentliche Bekanntgabe des Eintretens der Gebetszeit. Sie wurde eingeführt im ersten Jahr n.d.H. in Medina.

Die Ursache seiner Einführung war nach Ansicht der Schia gemäß einer Überlieferung, dass Gabriel (a.) (a.) mit dem Gebetsruf im Auftrage ALLAHs zu Prophet Muhammad (s.) kam. Daraufhin bestimmte Prophet Muhammad (s.) seinen Gefährten Bilal zum ersten Gebetsrufer [muadhin].

Bei Sunniten herrscht hingegen die Meinung vor, dass eine andere Person einen Traum hatte, in dem ihm der Gebetsruf durch jemanden beigebracht wurde und als er diesen Traum dem Prophet Muhammad (s.) erzählte, habe er ihn befürwortet, da man ohnehin darüber nachdachte, wie man zum Ritualgebet aufrufen könnte als Alternative zu den Glocken der Christen und dem Horn der Juden.

Bei Sunniten wird jedes einzelne der fünf Ritualgebete mit einem Gebetsruf angekündigt. Bei der Schia gibt es drei Gebetsrufe am Tag jeweils zu Beginn der drei Gebetsperioden, in denen die fünf Ritualgebete gebetet werden.

Tabelle: Form des Gebetsrufes [adhan] nach den verschiedenen Rechtsschulen

Arabisch Übersetzung Dschafari Schafi‘i Hanbali Maliki Hanefi
الله اكبر
Allahu-akbar
Allah ist am größten 4 x 4 x 4 x 2 x 4 x
اشهد ان لا اله الا الله
Ashhadu an la (alla) ilaha il-lallah
Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah 2 x 2 x 2 x 2 x 2 x
اشهد ان محمدا الرسول الله
Ashhadu anna Muhammadan rasul-Allah
Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist 2 x 2 x 2 x 2 x 2 x
اشهد ان عليا ولي الله
Ashhadu anna aliyun waliyullah
Ich bezeuge, dass Ali der Statthalter Allahs ist 2 x - - - -
حي على الصلاة
Hayya'ala-sala
Kommt zum Ritualgebet 2 x 2 x 2 x 2 x 2 x
حي على الفلاح
Hayya'alal- falah
Kommt zur Erlösung 2 x 2 x 2 x 2 x 2 x
الصلاة خير من النوم
al-salatu chayrun min-an-naum
Das Gebet ist besser als der Schlaf
(nur zum Morgengebet)
verboten 2 x 2 x 2 x 2 x
حي على خير العمل
hayya'ala chayril-'amal
Kommt zur allerbesten Handlung 2 x        
الله اكبر
Allahu-akbar
Allah ist am größten 2 x 2 x 2 x 2 x 2 x
 لا اله الا الله
La ilaha il-lallah
Es gibt keinen Gott außer Allah 2 x 1 x 1 x 1 x 1 x

Im Gegensatz zum Gebetsaufruf [iqama] wird der Gebetsruf mit Betonung und Klang verlesen, wobei die musikalischen Betonung nicht festgelegt ist und daher stark variiert.

Das Gebetsaufruf beinhaltet das Glaubensbekenntnis [schahada] sowie die Größenpreisung [takbirat]. In der dschafaritischen Rechtsschule besteht Konsens darüber, dass der dritte Satz: "Ich bezeuge, dass Ali der Statthalter Allahs ist" kein Bestandteil des Gebetsrufs selbst ist, sondern als empfohlene [mustahab] Aussage hinzugefügt wurde, da sie erst mit dem Ableben des Prophet Muhammad (s.) relevant wurde und von den Ahl-ul-Bait (a.) bestätigt und unterstützt wurde. Hingegen wird die Aussage "Das Gebet ist besser als der Schlaf" bei Dschafariten nicht akzeptiert, weil sie gemäß Schia erst viel später eingeführt wurde und keine grundsätzlich akzeptable Aussage darstellt. Die Aussage "Kommt zur allerbesten Handlung" wurde gemäß Schia von Umar ibn Chatab aus dem Gebetsruf entfernt, da er die Anstrengung [dschihad] in seiner Zeit als bedeutsamer einstufte, weil es zu der Zeit viele Kriege gab und der Kalif die Gläubigen [mumin] zum Kampf ermuntern wollte. Dem entgegnen sunnitische Gelehrte, dass selbst wenn es so gewesen sein sollte,  was einige bestätigen, dann diese Änderung dennoch akzeptabel ist, da sie von einem nach ihrer Ansicht rechtgeleiteten Kalifen erfolgte. Ähnlich verhält es sich mit dem späteren Zusatz bezüglich Schlaf und den teilweise unterschiedlichen Anzahl von Lesungen der Passagen.

Der Gebetsruf erfolgte früher ausschließlich durch die unverstärkte Stimme von einem hohen Ausrufpunkt aus. Spätere Bauten von Moscheen sahen das Minarett als geeignete Ausrufplattfom an. Inzwischen werden teilweise Lautsprecher verwendet, um den Stadtlärm übertönen zu können. Der Gebetsruf ist zwar empfohlen aber bei keiner Rechtsschule unabdingbare individuelle Verpflichtung [wadschib-ul-aini] und auch keine Voraussetzung zur Gültigkeit des Ritualgebets. Daher sind oben beschriebene Unterschiede eine Gelegenheit für die Muslime, sich auch mit ihrer Vergangenheit zu beschäftigen und in trauter Einheit dem Ruf zum Ritualgebet zu folgen.

Der Gebetsruf entstammt dem Vorbild [sunna] des Prophet Muhammad (s.): Bei der dschafaritischen, hanefitischen und schafiitischen Rechtsschule ist der Gebetsruf empfohlen. Bei der hanbalitischen Rechtsschule ist der Gebetsruf eine kollektive Verpflichtung [wadschib-ul-kafai] für nichtreisende Männer in allen Städten für alle täglichen Ritualgebete und für die malikitische Rechtsschule ist es ebenfalls eine kollektive Verpflichtung, allerdings nur in solchen Städten, in denen das Freitagsgebet [salat-ul-dschuma] abgehalten wird. Wenn in derartigen Städten der Gebetsruf unterlassen wird, so seien sie dafür gemäß Malikiten zu bekämpfen. Die letztgenannte Rechtsauffassung wird allerdings als äußerst fragwürdig eingestuft und hat keine praktische Relevanz in der heutigen muslimischen Welt. Derartige Nischenmeinungen werden aber bedauerlicherweise oft von manchen "Orientalisten" dafür missbraucht, um den Islam als Ganzes zu diskreditieren.

Der Gebetsruf nach draußen in die Öffentlichkeit gilt nur für Länder mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung. In Ländern mit muslimischer Minderheit erscheint eine Begrenzung des Gebetsrufs auf das Freitagsgebet, wie es mancherorts aus dem Gleichstellungsgrundsatz mit dem kirchlichen Glockenläuten praktiziert wird, kaum sinnvoll, da der Gebetsruf für alle Pflichtgebete gilt. Und es gibt keine einzige islamische Rechtsschule, bei der es religiöse Verpflichtung [wadschib] wäre, den Gebetsruf in einer mehrheitlich nichtmuslimischen Gesellschaft gegen den Willen der Bevölkerung nach Außen zu rufen. In Deutschland ist der Gebetsruf im Jahr 2010 in drei Städten ohne Zuhilfenahme von Lautsprechern erlaubt gewesen: Schleswig, Neumünster, Rendsburg.

Der Versuch in manchen Ländern, den weltweit einheitlichen arabischen Gebetsruf per Verordnung in der jeweiligen Landessprache rufen zu lassen, wurde von den Muslimen abgewehrt.

Bei einem Neugeborenen ist es empfohlen den Gebetsruf leise in sein rechtes Ohr und den Gebetsaufruf [iqama] in sein linkes Ohr zu flüstern.

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