Der Begriff Gelehrter wird oft missverständlicherweise synonym
mit dem allgemeinen Begriff
Geistlicher verwendet. Hingegen ist heutzutage mit "Gelehrter"
insbesondere der Rechtsgelehrte gemeint, also der Experte im
Bereich des
islamischen Rechts bzw. ein islamischer Jurist.
Der ursprüngliche Begriff "faqih" bedeutete "jemand, der
Kenntnis von bzw. Verständnis für etwas besitzt." Erst später
erfolgte die Spezialisierung des Begriffs in die Theologie und
islamische Rechtswissenschaft.
Es ist
Voraussetzung für jede islamische Rechtssprechung , dass der
Rechsprechende über die entsprechende umfangreiche Ausbildung
verfügt. Dies setzt voraus, dass er sowohl die Methoden der
Rechtsfindung als auch
Quellen der Erkenntnis insbesondere im Zusammenhang mit
der Rechtsfindung beherrscht.
Zu den Voraussetzungen eines Rechtsgelehrten [faqih]
gehört, dass er u.a. auch die
selbständige Rechtsfindung [idschtihad] beherrscht.
Gemäß der Theorie der
Statthalterschaft der Rechtsgelehrten von
Imam
Chomeini sind die Rechtgelehrten in der Zeit der
Verborgenheit des
Imam
Mahdi (a.) aufgerufen, seine Rückkehr vorzubereiten.