Gelehrter [faqih]
Gelehrter [faqih] pl. [fuqaha]

Aussprache: faqi, fuqaha
arabisch:
فقيه ,  فقهاء
persisch:
فقيه
englisch: Expert in
islamic jurisprudence

Der Begriff Gelehrter wird oft missverständlicherweise synonym mit dem allgemeinen Begriff Geistlicher verwendet. Hingegen ist heutzutage mit "Gelehrter" insbesondere der Rechtsgelehrte gemeint, also der Experte im Bereich des islamischen Rechts bzw. ein islamischer Jurist.

Der ursprüngliche Begriff "faqih" bedeutete "jemand, der Kenntnis von bzw. Verständnis für etwas besitzt." Erst später erfolgte die Spezialisierung des Begriffs in die Theologie und islamische Rechtswissenschaft.

Es ist Voraussetzung für jede islamische Rechtssprechung , dass der Rechsprechende über die entsprechende umfangreiche Ausbildung verfügt. Dies setzt voraus, dass er sowohl die Methoden der Rechtsfindung als auch Quellen der Erkenntnis insbesondere im Zusammenhang mit der Rechtsfindung beherrscht.

Zu den Voraussetzungen eines Rechtsgelehrten [faqih] gehört, dass er u.a. auch die selbständige Rechtsfindung [idschtihad] beherrscht.

Gemäß der Theorie der Statthalterschaft der Rechtsgelehrten von Imam Chomeini sind die Rechtgelehrten in der Zeit der Verborgenheit des Imam Mahdi (a.) aufgerufen, seine Rückkehr vorzubereiten.