.Bücher
zu Gesundheit im Islam finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Begriff "gerechte Person" ist ein Rechtsbegriff aus dem
islamischen Recht [scharia] der zur Beurteilung der
Glaubwürdigkeit einer Person im rechtlichen Sinn von Bedeutung
ist und hängt mit der
Gerechtigkeit zusammen.
Als "gerecht" [adil] bzw. unbescholten unter
Menschen gilt gemäß
Schia ein Mensch, der die
religiöse Verpflichtung [wadschib] erfüllt, nicht öffentlich Sünden begeht und
auf
Verpöntem [makruh] nicht besteht. Nicht-öffentliche
Schwächen eines Menschen sind für seine öffentliche
Beurteilung im
Islam
irrelevant. Ist jemand allerdings nicht gerecht, dann ist er
gemäß
islamischer Definition ein
Frevler [fasiq].
Imam Chamene'i beantwortete die Frage nach der Definition
von Gerechtigkeit bzw. Wahrhaftigkeit des Menschen
folgendermaßen: "Es ist der innere Zustand, welcher die unaufhörliche
Bindung an die Frömmigkeit bewirkt, welches das Begehen von
religionsgesetzlich Verbotenem verhindert. Und es genügt zur
Feststellung davon das gute Äußere, welches die Annahme von
deren Qualität offen legt." (Nr. 573 in
Adschwiwat-ul-istiftaat Band 1). Dabei gilt nicht ein
lange zurückliegender Zustand des Betroffenen sondern die
aktuelle Bewertung. Während die Gerechtigkeit z.B. beim
Vorbeter neben den anderen spezifischen Voraussetzungen
hinreichend ist, genügt diese Voraussetzung beim
Vorbild der Nachahmung nicht. Dazu heißt es: "Im
Hinblick auf die Sensibilität und Wichtigkeit der Stellung der
Vorbildfunktion ist es eine Bedingung als vorsichtshalber
Pflicht beim Vorbild der Nachahmung , zusätzlich zur
Wahrhaftigkeit, dass er sein tyrannisches Ego beherrscht und
weltliche Dinge nicht begehrt" (Nr. 12 in
Adschwiwat-ul-istiftaat Band 1).
Bei
Schiiten darf nur eine gerechte Person
Vorbeter für andere sein, wohingegen diese
Sunniten diese Voraussetzung für den
Vorbeter nicht besteht.
Gerechte Personen spiele u.a. beim
Erhalt von religiösen Rechtsurteilen eine bedeutsame Rolle
und es ist eine der
Vorbildsbedingungen.
Unter Umständen können auch Anhänger der
Buchreligionen als gerechte Personen eingestuft werden,
wenn sie die Regeln ihrer
Religion einhalten. Allerdings hat das ggf. nur auf die
Nachrichtenübermittlung im allgemeinen Sinn Bedeutung, da alle
andere Aspekte des Rechtsbegriffs innerislamische Aspekte
betreffen.
Der wahre "Gerechte" ist einzig und allein
ALLAH,
so dass obige Beschreibung nur als Rechtsbegriff im
Zusammenhang mit
Menschen zu verstehen ist.