.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als
Grundstückskauf eines Schutzbefohlenen gilt im
Islam
der Kauf eines Grundstücks durch einen
Schutzbefohlenen [dhimmi] in einem
Islamischen Staat, der unter Leitung des
Propheten Muhammad (s.) oder einer der
Zwölf Imame (a.) steht.
Bei solch einem Grundstück wird
im
Islam
die
Fünftelabgabe [chums] erhoben bzw. sie gilt als
chumspflichtig für den
Schutzbefohlenen [dhimmi]. Dadurch sollen
Wettbewerbsvorteile beim Grundstückskauf von
Schutzbefohlenen [dhimmi] gegenüber
Muslimen ausgeglichen werden, da
Schutzbefohlenen [dhimmi] in der Regel nicht
chumspflichtig sind und ihre
Schutzsteuer [dschizya] geringer ausfällt.
In Abwesenheit des
Imam
Mahdi (a.) sind die Voraussetzungen für eine derartige
Steuer nicht gewährleistet, so dass sie nicht erhoben wird.