.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Begriff Handel jeglichen Austausch von Waren und
Dienstleistungen, unabhängig davon, ob mit oder ohne eigene
Produktion.
Der Handel liefert die Grundlage der islamischen
Wirtschaftsordnung. Genau wie die Wirtschaft als Ganzes, darf
auch der Teilbereich des Handels kein Selbstzweck sein,
sondern dient dazu, den Lebensbedarf des Händlers und seiner
Familie sowie der Gesellschaft sicher zu stellen. Da der
Islam
ein auf
Wucherzins [riba] aufbauendes Wirtschaftssystem ablehnt,
darf ein Handel bis auf Ausnahmen ebenfalls nicht damit
belastet sein.
Die Handelsregeln sowie die ethischen Regeln bezüglich des
Handels im
Islam
sind umfassend und werden in
religiösen Regelwerken [risala] aufgelistet, aus denen
hier einige Auszüge wiedergegeben werden
(sinngemäß aus "Antworten auf Rechtsfragen" [adschwibat-ul-istiftsaa't],
Band 2, von
Imam
Chamene'i).
Täuschung, Betrug und die Übermittlung nicht zutreffender
Informationen im Vorfeld des Handels sind strengstens
verboten, auch im Bereich der Werbung, wie auch der Handel mit
islamisch
Verbotenem z.B.
Alkohol zu Genusszecken.
Handel unterliegt
religionsrechtlichen Abgaben wie
Zakat
und
Fünftelabgabe [chums]. Der Islam lehnt die Mehrung des
Reichtums nicht ab, solange das Anhäufen des Eigentums durch
religionsrechtliche Mittel erfolgt bei Einhaltung der
Entrichtung aller Abgaben, die mit dem Eigentum
zusammenhängen, und solange die Investition des Eigentums
ausschließlich mit religionsrechtlich erlaubten Mitteln
erfolgt und zum Vorteil des
Islam
und der
Muslime ist. Grundsätzlich aber legt der Islam
großen Wert auf hohe moralische Werte auch im
Wirtschaftsbereich.
Prophet Muhammad
(s.) sagte:
احب الله تعالی عبدا سمحا اذا باع و سمحا اذا اشتری و سمحا اذا قضی و سمحا اذا
اقتضی
„Allah liebt nicht den Diener, der beim Kaufen, beim Verkaufen und beim Erhalt
(bzw. Ausleihen) nachlässig ist“ (Nahdsch-ul-Fasaha, Seite 15, Hadith 85).
Weitere spezielle Regeln betreffen den Verkauf und umfassen
zahlreiche Regelungen, die zumeist daran gekoppelt sind,
Wucher jeglicher Art zu verhindern.
In der
Präambel der
Verfassung der Islamischen Republik Iran wird die
Wirtschaft als ein Mittel, nicht aber als Ziel beschrieben.