.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Ernst Eduard Hirsch war ein deutscher Jurist und
Rechtssoziologe, der das Rechtssystem der Republik
Türkei mitgeprägt hat.
Er wurde am 20. Januar 1902 in Friedberg (Hessen) in eine
jüdische Familie geboren. Er studierte Volkswirtschaftslehre
und Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt am
Main, München und Gießen. Im Jahr 1924 folgte die Promotion
1924 in Gießen und 1930 die Habilitation in Frankfurt am Main.
Im Januar 1931 wurde er zum Richter auf Lebenszeit in
Frankfurt am Main ernannt und wirkte nebenbei als
Privatdozent.
Im März 1933 wurde er von den Nazis wegen seiner jüdischen
Herkunft aus seinem Amt entlassen. Daraufhin emigrierte er
Türkei und nahm im Oktober 1933 einem Ruf der Universität
Istanbul auf den Lehrstuhl für Handelsrecht an. Im Jahr
1943 erhielt er die türkische Staatsangehörigkeit. Im gleichen
Jahr wechselte er an die türkisch-deutsche Universität
Ankara
und lehrte dort neben Handelsrecht auch Rechtsphilosophie und
Rechtssoziologie. Die Stundenten wurden hier teilweise in
Deutsch unterrichtet. Allerdings hatte Hirsch inzwischen gut
türkisch gelernt. Neben seiner Lehrtätigkeit hat er in
Istanbul maßgeblich daran mitgewirkt die Bibliothek der
Juristischen Fakultät vom alten Recht der
Osmanen auf das neue Recht der 1923 gegründeten Republik
Türkei und zum internationalen Recht umzustellen bzw. zu
erweitern. Am 28. Oktober 1933 wurde Ernst Eduard Hirsch zur
Feier des 10. Jahrestages der Gründung der Türkischen Republik
in den
Dolmabahtsche-Palast (Dolmabahçe Sarayı) eingeladen,
damals Regierungssitz des ersten Präsidenten.
In den fast zwei Jahrzehnten seiner wissenschaftlichen
Tätigkeit in der
Türkei veröffentlichte er zahlreiche Monographien und
Standardlehrbücher. Hirsch hatte viele Verwandte in Auschwitz
verloren, so dass er eigentlich in der
Türkei bleiben wollte. Mit dieser Planung hatte er seinem
im August 1945 geborenen Sohn auch zwei urtürkischen Vornamen
gegeben: Enver Tandogan Hirsch.
Berlins Regierender Bürgermeister Ernst Reuter, der selbst
in die
Türkei geflohne und Hirschs Kollege in
Ankara
war, überredete ihn nach Berlin zu kommen. Dafür wurde für ihn
der Lehrstuhl für Handelsrecht und Rechtssoziologie
eingerichtet. Bereits 1950 hatte er eine Gastprofessur
angenommen. 1952 kehrte er endgültig nach Deutschland zurück.
Zwischen 1953 und 1955 war Ernst Hirsch gewählter Rektor und
Prorektor der Freien Universität Berlin. In Deutschland
erhielt er seine deutsche Staatsbürgerschaft zurück, gab aber
die türkische nie mehr auf.
Im Jahre 1967 ließ er sich vorzeitig emeritieren. Er zog
sich in den Schwarzwald zurück und lebte dort bis zu seinem
Tode am 29. März 1985 in Königsfeld.