Ernst Eduard Hirsch
  Ernst Eduard Hirsch

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20.1.1902 - 29.3.1985

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Ernst Eduard Hirsch war ein deutscher Jurist und Rechtssoziologe, der das Rechtssystem der Republik Türkei mitgeprägt hat.

Er wurde am 20. Januar 1902 in Friedberg (Hessen) in eine jüdische Familie geboren. Er studierte Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt am Main, München und Gießen. Im Jahr 1924 folgte die Promotion 1924 in Gießen und 1930 die Habilitation in Frankfurt am Main. Im Januar 1931 wurde er zum Richter auf Lebenszeit in Frankfurt am Main ernannt und wirkte nebenbei als Privatdozent.

Im März 1933 wurde er von den Nazis wegen seiner jüdischen Herkunft aus seinem Amt entlassen. Daraufhin emigrierte er Türkei und nahm im Oktober 1933 einem Ruf der Universität Istanbul auf den Lehrstuhl für Handelsrecht an. Im Jahr 1943 erhielt er die türkische Staatsangehörigkeit. Im gleichen Jahr wechselte er an die türkisch-deutsche Universität Ankara und lehrte dort neben Handelsrecht auch Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. Die Stundenten wurden hier teilweise in Deutsch unterrichtet. Allerdings hatte Hirsch inzwischen gut türkisch gelernt. Neben seiner Lehrtätigkeit hat er in Istanbul maßgeblich daran mitgewirkt die Bibliothek der Juristischen Fakultät vom alten Recht der Osmanen auf das neue Recht der 1923 gegründeten Republik Türkei und zum internationalen Recht umzustellen bzw. zu erweitern. Am 28. Oktober 1933 wurde Ernst Eduard Hirsch zur Feier des 10. Jahrestages der Gründung der Türkischen Republik in den Dolmabahtsche-Palast (Dolmabahçe Sarayı) eingeladen, damals Regierungssitz des ersten Präsidenten.

In den fast zwei Jahrzehnten seiner wissenschaftlichen Tätigkeit in der Türkei veröffentlichte er zahlreiche Monographien und Standardlehrbücher. Hirsch hatte viele Verwandte in Auschwitz verloren, so dass er eigentlich in der Türkei bleiben wollte. Mit dieser Planung hatte er seinem im August 1945 geborenen Sohn auch zwei urtürkischen Vornamen gegeben: Enver Tandogan Hirsch.

Berlins Regierender Bürgermeister Ernst Reuter, der selbst in die Türkei geflohne und Hirschs Kollege in Ankara war, überredete ihn nach Berlin zu kommen. Dafür wurde für ihn der Lehrstuhl für Handelsrecht und Rechtssoziologie eingerichtet. Bereits 1950 hatte er eine Gastprofessur angenommen. 1952 kehrte er endgültig nach Deutschland zurück. Zwischen 1953 und 1955 war Ernst Hirsch gewählter Rektor und Prorektor der Freien Universität Berlin. In Deutschland erhielt er seine deutsche Staatsbürgerschaft zurück, gab aber die türkische nie mehr auf.

Im Jahre 1967 ließ er sich vorzeitig emeritieren. Er zog sich in den Schwarzwald zurück und lebte dort bis zu seinem Tode am 29. März 1985 in Königsfeld.

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