Horizont
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Horizont beschreibt im islamischen Recht [scharia] eine Grenzlinie auf der Erde, die nach der Neumondsichtung maßgebend dafür ist, für welche Orte jene Sichtung Gültigkeit bei der Festlegung der Monate im Mondkalender besitzt.

Anders als der Horizont, der Grenzlinie zwischen der sichtbaren Erde und dem Himmel beschreibt, ist der Horizont eines Ortes, der für die Neumondsichtung relevant ist, nicht so klar definiert. Jahrhunderte lang hat man sich mit der Definition des Längengrades begnügt, da der Informationsaustausch ohnehin nur eine geringe Wegstrecke kurzfristige erreichbar war. So galt einstmals, dass falls an einem Ort die Neumondsichtung erfolgt ist, diese relevant war für alle westlich gelegenen Orte.

In der Zeit des globalen Informationsaustausches innerhalb von Sekunden war obige Definition nicht mehr hinreichend. Daher griffen hier neue Definitionen des Horizonts, welche die Sichtbarkeitsparabel der Neumondsichel [hilal] berücksichtigt, wie am beispielhaften Bild für den 21.9.2009 (29. Schaban 1430) zu erkennen. Demnach wäre eine Sichtung an einem Ort nicht relevant für alle Orte im Westen sondern lediglich für Orte, die sich innerhalb einer definierten Parabel befinden, die abhängig ist von der Stellung des Mondes zur Erde.

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