Das Ifk-Ereignis oder Ereignis von Ifk ist ein Ereignis zur
Zeit des
Propheten Muhammad (s.), auf die sich einige
Ayat
des
Heiligen Quran (24:11-26) beziehen sollen. Es wurden
Gerüchte verbreitet, dass eine der späteren
Ehefrauen des Propheten (s.) eine Affäre habe, aber der
Heilige
Quran verurteilt diese Gerüchte aufs Schärfste.
Einige
Überlieferungen [hadith], die sich auf den Anlass
beziehen, zu dem diese Verse offenbart wurden, gehen davon
aus, dass sie sich auf
Aischa bint Abu Bakr beziehen, während andere davon
ausgehen, dass sie sich auf
Maria al-Qibtiyya beziehen.
Der Begriff "al-Ifk" [الإفك]
bezeichnet sich auf etwas, das von seiner ursprünglichen und
natürlichen Form abweicht. Anschuldigungen und Verleumdungen,
die von der Wahrheit abweichen, werden als "Ifk" bezeichnet.
Ab Vers 11 der Sure al-Nur (24. Sure) ist im
Heiligen Quran die Geschichte der Anschuldigung eines
Muslims erwähnt, wobei der Ankläger kritisiert wird.
Unabhängig von der
Quran-Exegese und dem Offenbarungskontext, lässt sich
daraus schließen, dass es sich bei dem Angeklagten um ein
berühmtes Mitglied der Familie des
Propheten Muhammad (s.) und bei den Anklägern um eine
Gruppe von Menschen handelt.
In diesen Versen wird den Anklägern nicht nur eine große
Strafe angedroht, sondern es wird den
Muslimen auch verboten, Gerüchten ohne Grund und
Untersuchung zu glauben. In den letzten Versen dieses
Abschnitts hat
ALLAH den
Menschen ernsthaft verboten, keusche Frauen des
Ehebruchs zu beschuldigen, und hat die Beschuldigte von
solchen Anschuldigungen freigesprochen. In der Regel wird von
zwei unterschiedlichen Anschuldigungen ausgegangen:
Die erste in den
Überlieferungen [hadith] wiedergegeben Anschuldigung
richtet sich gegen
Aischa bint Abu Bakr. Das Ereignis sollsich im Jahr 5
n.d.H. (626 n.Chr.) ereignet haben. Als die Karawane von
der Schlacht bei Banul-Mustaliq zurückkehrte und an einem Ort
Rast einlegte, verließ
Aischa angeblich den Rastplatz, um sich zu waschen, verlor
aber ihre Halskette und begann, sie zu suchen. In der
Zwischenzeit zog die Armee, die sich ihrer Abwesenheit nicht
bewusst gewesen sein soll, weiter und nahm ihre Kamelsänfte
mit, in der Annahme, sie befände sich darin. Als
Aischa zurückkehrte, fand sie den Ort leer vor und blieb
dort, bis eine Person namens
Safwan ibn Muattal eintraf. Er erkannte
Aischa, ließ sie auf sein Kamel steigen und ging selbst zu
Fuß, bis sie am frühen Nachmittag in
Medina
ankamen, wo die anderen schon eingetroffen waren. Die
Erzählung behauptet, dass
Prophet Muhammad (s.) sich zunächst von
Aischa abgewandt habe, was bereits Zweifel an der
Erzählung nährt. Eine Reihe von
Heuchlern [munafiq] verbreiteten daraufhin angeblich
Gerüchte gegen
Aischa, die durch die
Offenbarung [wahy] der
Ayat
des
Heiligen Quran (24:11-26) widerlegt worden sind.
Wie aus den
Ayat
hervorgeht, handelte es sich bei den Anklägern um eine Gruppe
von Personen, von denen einige in den
Überlieferungen [hadith] namentlich erwähnt werden,
darunter
Abdullah ibn Ubay, der als Anführer der
Heuchler in
Medina
bekannt war und auf dessen wichtige Rolle in dieser Geschichte
in den Quellen hingewiesen wird.
Hasan ibn Thabit,
Hammana bint Dschahsch und
Misthah ibn Uthatha sind einige andere, deren Namen in den
Quellen unter den Anklägern genannt werden und die angeblich
auf Befehl des
Propheten Muhammad (s.) bestraft wurden. Einige Quellen
erwähnen
Abdullah ibn Ubay unter den Bestraften, aber einige andere
Quellen erwähnen seinen Namen erstaunlicherweise nicht, obwohl
er der Anführer der
Heuchler war.
Zu diesem berühmten Bericht, der in vielen historischen und
exegetischen Quellen erwähnt wird, werden von
schiitischen Quellen einige Kritikpunkte angeführt. Diese
Quellen, die den Schwerpunkt auf die Entlastung der Ehefrauen
des
Propheten Muhammad (s.) von der Unanständigkeit legen,
haben Zweifel an der tatsächlichen Begebenheit dieser
Geschichte geäußert und die Verse von Ifk mit einer anderen
Geschichte in Verbindung gebracht. Sie haben Probleme
bezüglich der Erzählung und der
Überlieferungskette [isnad] der Berichte über diese
Geschichte erwähnt, einschließlich Unstimmigkeiten über
Details, das Ende aller
Überlieferungsketten [isnad] bei
Aischa selbst und auch die Schwäche der
Überlieferungsketten [isnad] der Berichte. Daher haben sie
es für verfälscht gehalten, um Verdienste für
Aischa zu erfinden. Zum Beispiel heißt es in einem der
Berichte, die die Geschichte stützen, dass der
Prophet Muhammad (s.) sich mit
Imam Ali (a.) und
Usama ibn Zayd beriet und
Usama soll
Aischa verteidigt haben und
Imam Ali (a.) gegen sie gesprochen haben, was dem
Gerechtigkeitssinn
Imam Alis (a.) widerspricht.
Ein weiteres Problem, das in Bezug auf diese Geschichte
erwähnt wird, ist, dass der
Prophet Muhammad (s.) war seiner
Reinheit [masum] widersprechen und ihm eine ungerecht
Vorverurteilung zuschreiben würde.
Der entscheidende Aspekt aber ist, dass das die
Ayat
des
Heiligen Quran (24:6), wonach bei solch einer
Beschuldigung vier Zeugen vorzubringen sind, vor dem Ereignis
offenbart worden ist.
Die Kritiker der Geschichte fragen daher, warum
Prophet Muhammad (s.) in dem Zeitraum von etwa einem
Monat, in dem die Gerüchte verbreitet worden sein sollen,
nicht nach der erwähnten Vorschrift handelte, die Ankläger
nicht aufforderte, ihre Zeugen zu bringen, und sie nicht vor
der neuerlichen
Offenbarung [wahy] bestrafte? Dem wird zuweilen entgegnet,
dass nicht klar sei, wann die Regelung mit vier Zeugen
offenbart worden ist.
Eine andere Gruppe von
Überlieferungen [hadith] stellt die Geschichte in
Zusammenhang mit einer Anschuldigung gegen
Maria al-Qibtiyya. Ihr wurde vorgeworfen eine uneheliche
Beziehung mit einer Person namens Dschurayh al-Qibti zu haben.
Diesem Bericht zufolge sagte
Aischa zum
Prophet Muhammad (s.), der wegen des Verlustes seines
Sohnes
Ibrahim
traurig war: "Warum bist du traurig über den Tod von
Ibrahim, obwohl er nicht dein Sohn war, sondern der Sohn von
Dschurayh?" Daraufhin soll der
Prophet Muhammad (s.)
Imam Ali (a.) losgeschickt haben, um Dschurayh zu töten,
aber als
Imam Ali (a.) feststellt habe, dass er kein männliches
Organ hätte, zog er sich zurück, und so wurde die
Anschuldigung von Mariya al-Qibtiyya, eine uneheliche
Beziehung zu haben, widerlegt. Derartige Erzählungen haben
immer den gleichen Charakter, dass die
Ahl-ul-Bait (a.) in einem schlechten Licht erscheinen
lässt. Zum einen würde
Prophet Muhammad (s.) niemals aufgrund einer Aussage
Aischas und ohne jeglichen weiteren Beweis und ohne dem
Angeklagten die Möglichkeit zur Verteidigung zu geben, ein
Todesurteil aussprechen und zum anderen würde
Imam Ali (a.) nicht die Geschlechtsteile eines Mannes
ansehen. Zudem ist die Existenz eines Dschurayh al-Qibti
völlig zweifelhaft, da er sonst in den
Überlieferungen [hadith] nicht vorkommt. Letztendlich
würde die Geschichte behaupten, dass
Prophet Muhammad (s.) die Tötung eines Unschuldigen
angeordnet habe, was seiner
Reinheit [masum] widerspricht.
Aus oben genannten Erwägungen heraus ist davon auszugehen,
dass die
Ayat
des
Heiligen Quran, die als Offenbarungskontext genannt
werden, keinen Bezug zu den Ereignissen aufweisen, die zudem
wohl nie stattgefunden haben.