Kamil
 

Kapitulationen des Osmanischen Reichs

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Als Kapitulationen des Osmanischen Reiches werden zumeist Handelsabkommen mit verschiedenen europäischen Staaten bezeichnet, zu denen sich die Osmanen aus unterschiedlichen Gründen genötigt sahen.

Das erste dieser Abkommen, das diese Bezeichnung trägt, stammt aus dem Jahr 1536 n.Chr und wurde mit Frankreich geschlossen. Es wurde allerdings nie ratifiziert. Später folgen weitere Kapitulationen mit Frankreich und auch mit anderen europäischen Ländern, die dem europäischen Handel im Osmanischen Reich gegenüber den einheimischen Kaufleuten erhebliche Vorteile einräumten. Für diese Privilegien erhielten die Osmanen Tribute oder Militärhilfen, die sie aufgrund desaströser Staatshaushalte dringend benötigt haben. Im Gegenzug erhielten osmanische Kaufleute in den europäischen Staaten keine Handelsvorteile. Dies führte dazu, dass sich die ökonomische Position des Osmanischen Reiches gegenüber der europäischen Konkurrenz zunehmend verschlechterte.

Im 18. Jh. wollten auch türkische Christen und Juden von diesen Handelsvorteilen profitieren und agierten formell als Übersetzer unter den Schutz eines europäischen Staates. Allein das russische Reich hatte um 1808 n.Chr. schätzungsweise 120.000 orthodoxe Griechen als „Schutzbefohlene.“ Ein weiters Beispiel für ungleiche Handelsverträge der  Osmanen stellt der osmanisch-englischen Vertrag von 1838 dar. Im Pariser Frieden von 1856 wurde die Hohe Pforte zwar in das europäische Mächtesystem aufgenommen, der Staat wurde in einer bedingten Modernisierung unterstützt, die Kapitulationen blieben allerdings bestehen.

Die Aufhebung dieser Kneblungsverträge erfolgte für die Türkei mit dem Eintritt in den Ersten Weltkrieg 1914 bzw. dem Vertrag von Lausanne 1923. In den Kolonien Ägypten und anderenorts wurden die Verträge noch lange - teils bis heute - praktisch umgesetzt, selbst wenn sie formell nicht mehr gültig waren.

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