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Als Kapitulationen des Osmanischen Reiches werden zumeist
Handelsabkommen mit verschiedenen europäischen Staaten
bezeichnet, zu denen sich die
Osmanen aus unterschiedlichen Gründen genötigt sahen.
Das erste dieser Abkommen, das diese Bezeichnung trägt,
stammt aus dem Jahr 1536 n.Chr und wurde mit Frankreich
geschlossen. Es wurde allerdings nie ratifiziert. Später folgen weitere
Kapitulationen mit Frankreich und auch mit anderen
europäischen Ländern, die dem europäischen Handel im
Osmanischen Reich gegenüber den einheimischen Kaufleuten
erhebliche Vorteile einräumten. Für diese Privilegien
erhielten die
Osmanen Tribute oder
Militärhilfen, die sie aufgrund desaströser Staatshaushalte
dringend benötigt haben. Im Gegenzug erhielten osmanische Kaufleute in den europäischen Staaten
keine Handelsvorteile. Dies führte dazu, dass sich die
ökonomische Position des Osmanischen Reiches gegenüber der
europäischen Konkurrenz zunehmend verschlechterte.
Im 18. Jh. wollten auch türkische Christen und Juden von
diesen Handelsvorteilen profitieren und agierten formell als Übersetzer
unter den Schutz eines europäischen Staates. Allein das russische Reich hatte um 1808
n.Chr. schätzungsweise 120.000 orthodoxe Griechen als
„Schutzbefohlene.“ Ein weiters Beispiel für ungleiche
Handelsverträge der
Osmanen stellt der osmanisch-englischen
Vertrag von 1838 dar. Im Pariser Frieden von 1856 wurde die
Hohe Pforte zwar in das europäische Mächtesystem aufgenommen,
der Staat wurde in einer bedingten Modernisierung unterstützt,
die Kapitulationen blieben allerdings bestehen.
Die Aufhebung dieser Kneblungsverträge erfolgte für die
Türkei mit dem Eintritt in den Ersten Weltkrieg 1914 bzw. dem
Vertrag von Lausanne 1923. In den Kolonien Ägypten und
anderenorts wurden die Verträge noch lange - teils bis heute -
praktisch umgesetzt, selbst wenn sie formell nicht mehr gültig
waren.