Karmin
  Karmin

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch:
Carmine

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Karmin (echtes Karmin, Cochenille, Koschenille, auch Karmesin) ist ein aus der Koschenilleschildlaus  gewonnener roter Farbstoff.

Der Hauptbestandteil des Karmin ist die Karminsäure. In der Regel wird der Begriff für alle aus Schildläusen gewonnenen Farbstoffe verwendet. Dazu gehören die ähnlichen Stoffe Kermes (unechtes Karmin), das aus Schildläusen aus dem Mittelmeerraum gewonnen wird, der Färberlack aus der indischen Lackschildlaus, der Polnische Cochenille (auch Wurzelkermes oder Johannisblut) aus der Polnischen Karminschildlaus Porphyrophora polonica und die Armenischen Cochenille aus der Schildlaus Porphyrophora hameli.

Die Gewinnung der Farbe war bereits 2 Jh. vor Chr. bekannt und ist nach Europa über den Orient gekommen (nach anderen über Amerika).

Der Farbstoff wird aus trächtigen weiblichen Schildläusen gewonnen. Zur Gewinnung der Farbe werden die Läuse mit Essig gewaschen und getrocknet, dann werden sie in Wasser unter Zusatz von etwas Schwefelsäure ausgekocht. Zur Verlackung als Aluminium- oder Calcium-Salz wird die Karminsäure anschließend unter Anwendung von Alaun und etwas Kalk ausgefällt, ausgewaschen und getrocknet. Nach der Verkollerung kann das Karmin als Pigment verwendet werden.

In Deutschland wurde „Carminsäure“ durch die Farbstoff-Verordnung ab 1959 für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. Da der Farbstoff auch als Lebensmittelfarbstoff verwendet wird, wurde intensiv die Frage diskutiert, ob der Stoff erlaubt [halal] ist. Da der Stoff nicht zu den Ursächlichen Unreinheiten gehört, sind bei Analyse des Herstellungsprozesse die meisten Theologen zu dem Schluss gekommen, dass er erlaubt [halal] sei, da selbst wenn die Speise des Ausgangsinsektes nicht erlaubt ist, die mehrfache Umwandlung [istihala] zu einem reinen Produkt geführt habe. Dennoch akzeptieren Halal-Zertifizierer diesen Rohstoff nur mit Halal-Zertifikat.

Durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, die am 20. Januar 2009 in Kraft trat, ist die Verwendung von „Echtem Karmin“ als Lebensmittelzusatzstoff E 120 im ganzen EWR einheitlich geregelt.

Der Begriff Karmesin selbst entstammt dem arabischen qirmiz, was „Kermeswurm, Schildlaus“ heißt und auch "rot" und ist somit ein Arabisches Lehnwort im Deutschen.

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