.Bücher
zu Gesundheit im Islam finden Sie im Verlag Eslamica.
Eine Klausur (Itikaf) ist eine zeitlich begrenzte spirituelle
Zurückziehung in eine
Moschee mit der
Absicht [niyya], Allah näherzukommen.
Es ist eine eigene gottesdienstliche Handlung mit
Absicht [niyya],
Fasten
[saum], Mindestdauer und bestimmten Grenzen. In der Regel
wird als Mindestdauer drei Tage bzw. zwei Nächte und drei Tage
angegeben.
Itikaf ist eine Form des Gottesdienstes, bei der der
Gläubige sich bewusst aus dem normalen Alltagsfluss
herausnimmt: weniger Geschäft, weniger Gespräche, weniger
Weltliches; mehr
Ritualgebet und
Bittgebet, Lesen des
Heiligen Quran,
Lobpreisverlesung [dhikr],
Nachdenken,
Buße [tauba]
und
rituelle Reinigung.
Der Begriff kommt vom arabischen Stamm ʿa-k-f, sinngemäß:
bei etwas verweilen, sich an etwas binden, sich einer Sache
widmen. In der religiösen Praxis bedeutet das: Man „bindet“
sich für eine bestimmte Zeit an den Ort der Anbetung und an
die Nähe
ALLAHs.
Im
Islam ist Itikaf besonders mit dem
Monat
Ramadan, der
Nacht der Bestimmung [lailat-ul-qadr] und der inneren
Erneuerung verbunden. Es kann grundsätzlich im Jahr auch zu
anderen Zeiten stattfinden, aber im
Monat
Ramadan, insbesondere in den letzten zehn Nächten, gilt es
als besonders
empfohlen [mustahab]. Durch ein
Gelübde [nadhr] oder eine andere Verpflichtung kann Itikaf
auch verbindlich werden.
Zu den Voraussetzungen von Itikaf gehören die
Absicht [niyya],
Fasten
[saum] zur Annäherung an
ALLAH [urbatan ilā-llāh], die Mindestdauer von drei Tagen,
wobei es aber keine festgelegte Höchstdauer gibt.
Ein zentrales Merkmal ist, dass der Mutakif, also die
Person im Itikaf, das
Fasten
[saum] praktiziert. Deshalb ist Itikaf nur an Tagen
möglich, an denen das Fasten für diese Person gültig ist. Wer
aus religiösen Gründen nicht fasten kann, etwa wegen Reise,
Krankheit oder anderer Hindernisse, kann grundsätzlich keinen
gültigen Itikaf verrichten, solange das
Fasten
[saum] nicht gültig möglich ist.
Itikaf muss in einer
Moschee stattfinden. Der
Heilige
Quran erwähnt Itikaf im Zusammenhang mit
Moscheen, insbesondere in 2:187, wo eheliche Intimität
während des Aufenthalts zum Gottesdienst in den Moscheen
untersagt wird.
Ein üblicherweise während des Itikaf gelesenes
Bittgebet ist das
Bittgebet von Abu Hamza Thumali und das
Bittgebet von Kumail. Zudem werden viele Passagen aus
Sahifat-ul-Sadschadiyya gelesen.
Während des Itikaf unnötige weltliche Gespräche, Streit,
Polemik und Rechthaberei, Zeitverschwendung am Handy,
geschäftliche Ablenkung, luxuriöse oder bequeme
Selbstinszenierung und soziale Selbstdarstellung: zu
vermeiden.
Grundsätzlich bleibt der Muʿtakif in der
Moschee. Das Verlassen ist nur für notwendige
Angelegenheiten erlaubt, etwa: Toilettengang, notwendige
rituelle Reinigung, zwingende medizinische Bedürfnisse,
notwendige Beschaffung, wenn keine andere Möglichkeit besteht
und andere unvermeidbare Notwendigkeiten. Dabei soll man den
Aufenthalt außerhalb so kurz wie möglich halten und keine
zusätzlichen weltlichen Tätigkeiten einbauen.
Itikaf steht im direkten Zusammenhang mit
Imam Ali (a.), zumal die
Empfohlenen [mustahab] Tage mit dem
Martyrium von
Imam Alis (a.) zusammenfallen. Dadurch wird Itikaf
zusätzlich verbunden mit Trauer.
Der tiefere Sinn des Itikaf ist die Rückkehr zur wahren
Menschlichkeit. Der Mensch lebt normalerweise zerstreut:
Arbeit, Familie, Politik, Medien, Sorgen, Wünsche, Konflikte.
Itikaf setzt einen Schnitt. Die
Moschee wird für einige Tage zum Mittelpunkt des Lebens.
Der Tagesrhythmus wird ausschließlich vom
Ritualgebet bestimmt, nicht von Terminen. Der Körper wird
durch
Fasten [saum] diszipliniert. Die Zunge wird durch
Lobpreisverlesung [dhikr] gereinigt. Das Herz wird durch
Bittgebete erweicht.
Itikaf soll den Menschen aus der Herrschaft der
Seele [nafs]
lösen und ihn stärker an
ALLAH, den
Heiligen Quran und die Führung der
Ahl-ul-Bait (a.) binden. Es ist eine kleine, freiwillige
Auswanderung [hidschra] aus der Zerstreuung hin zur
Gottesgegenwart.
Obwohl Itikaf eine Form der Abgeschiedenheit ist, findet er
meist in einer Gemeinschaft statt. Das ist kein Widerspruch.
Man ist gemeinsam in der
Moschee, aber jeder arbeitet an seiner eigenen Seele.
Verbindende Gespräche erfolgen zur Annäherung an
ALLAH.
Itikaf ist für beide Geschlechter gleichermaßen möglich,
wenn die Räumlichkeiten dafür geeignet sind. Bei verheirateten
Personen darf Itikaf aber nicht mit ehelichen Rechten oder
familiären Pflichten kollidieren.
