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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als
Kriegsbeute gelten im
Islam
Güter, die durch einen Krieg, der unter Leitung des
Propheten Muhammad (s.) oder einer der
Zwölf Imame (a.) geführt wurde, erbeutet werden.
Jegliche Güter aus Kriegen, die nicht unter der Führung des
Propheten Muhammad (s.) oder einer der
Zwölf Imame (a.) geführt wird, fällt gemäß der
Rechtsschule der
Dschafariten nicht unter dieser Kategorie und ist im Fall
eines Eroberungsfeldzuges zudem illegitim! Da von den
Zwölf Imamen (a.) derzeit lediglich
Imam
Mahdi (a.) noch lebt, allerdings in der
Verborgenheit, ist das Thema Kriegsbeute bis zum
Erscheinen des
Imam
Mahdi (a.) irrelevant.
Die Verteilung der Kriegsbeute obliegt dem kommandierenden
Propheten Muhammad (s.) oder einem der
Zwölf Imame (a.). Auf
derartige Güter wird im
Islam
die
Fünftelabgabe [chums] erhoben bzw. sie gelten als
chumspflichtig.
Prophet Muhammad (s.) und später
Imam Ali (a.),
Imam Hasan
(a.) und
Imam Husain
(a.) haben ausschließlich Verteidigungskriege geführt.
Alle späteren der
Zwölf Imame (a.) hatten keine eigenen treuen Truppen und
waren Verfolgungen ausgesetzt. Sie wurden allesamt ermordet
bis auf
Imam Mahdi (a.).