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Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland (KRM)

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Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland ist eine Art Zusammenschluss der vier größten islamischen Verbände in Deutschland. Er wurde am 11. April 2007 gegründet von:

bulletZentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)
bulletTürkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB)
bulletIslamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD)
bulletVerband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ)

Im Jahr 2019 wurde der KRM erweitert um die folgenden Moscheevereinigungen:[3]

bulletZentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZRMD)
bulletUnion der islamisch-albanischen Zentren (UIAZD)

Der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland ist ein übergeordneter Verband, der die mit Abstand meisten Moscheen und ihre Mitglieder in Deutschland vertritt, darunter sowohl Sunniten als auch Schiiten. Die Notwendigkeit zur Gründung entstand aus der wiederkehrenden Forderung des Staates nach einem zentralen Ansprechpartner für die Muslime in Deutschland. Nach der Gründung wurde jene zentraler Ansprechpartner aber dennoch nicht in der gebotenen Ernsthaftigkeit anerkannt.

Der Funktion des Sprechers des Koordinierungsrates wechselt im halbjährlichen Turnus. Die ersten Sprecher waren unter anderem:

bulletAyyub Axel Köhler - Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland (April bis September 2007)
bulletBekir Alboga - Leiter der Abteilung für interreligiösen Dialog von DITIB  (Oktober 2007 bis März 2008)
bulletAli Kizilkaya - Vorsitzender des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland (April bis September 2008)
bulletErol Pürlü - Verband Islamischer Kulturzentren in Köln (Oktober 2008 bis März 2009)

Der Sprecher bemüht sich, einen Konsens mit den drei anderen Vorsitzenden der vertretenen Organisationen zu erreichen. Um der föderalen Struktur in Deutschland zu entsprechen, ist es geplant, in jedem Bundesland Vertretungen einzurichten.

Der KRM hat keine Rechtspersönlichkeit. Er ist (bisher) kein eingetragener Verein, sondern beruht lediglich auf einer von den vier ihn tragenden Verbänden am 28. März 2007 unterzeichneten gemeinsamen Geschäftsordnung. Sie gibt der DITIB ein Vetorecht (was notwenig war, damit der Verband sich überhaupt beteiligt) und drei stimmberechtigte Vertreter, während die anderen Verbände jeweils nur zwei Vertreter haben. Der Koordinationsrat bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland" und dass „Quran und Sunna des Propheten Mohammed (…) die Grundlagen des Koordinationsrates (bilden). Dieser Grundsatz darf durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben werden“.

Der KRM unterstützt den Tag der Offenen Moschee.

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