Das Kürzen [taqsir] ist die fünfte der
verpflichtenden Riten der
Wallfahrt [umrah] und die sechste der
verpflichtenden Riten der
Pilgerfahrt [hadsch] und somit die dritte der Handlungen
in Mina.
Mit Kürzen ist gemeint, einen Teil des Kopfhaars oder des
Bartes oder des Schnurrbartes abzuschneiden oder etwas von den
Nägeln der Hand oder des Fußes abzuschneiden. Es symbolisiert
jeweils zum Ende eines Abschnitts der Riten die Rückbesinnung
auf das irdische Dasein des
Menschen durch eine körperliche Handlung, die während des
Weihezustandes ansonsten verboten ist.Das Kürzen als
fünfte der
verpflichtenden Riten der
Wallfahrt [umrah] erfolgt nach der
Absicht [niyya] dazu bei Annahme des
Weihezustandes [ihram] unmittelbar nach dem
Eilen [say].
Das Kürzen als sechste der
verpflichtenden Riten der
Pilgerfahrt [hadsch] erfolgt in
Mina.
Man ist nach dem Schlachten zum Rasieren oder Kürzen der
Haare oder Nägel verpflichtet. Und Kürzen ist bestimmt für die
Frauen und als Vorsichtsmaßnahme kombinieren sie beim Kürzen
das Schneiden der Haare mit dem der Nägel. Der Mann hat die
Wahl zwischen Rasieren und Kürzen aber er muss nicht rasieren,
selbst wenn er Pilgerneuling ist. Allerdings als
Vorsichtsmaßnahme obliegt ihm dieses.
Rasieren und Kürzen gehört zu den
Gottesdiensten und somit ist man dafür zu einer
Absicht [niyya] verpflichtet, die rein ist von
Angeberei [riya], und man beabsichtigt Gehorsam zu
ALLAH,
dem Erhabenen.