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Das Kürzen [taqsir] ist die fünfte der
verpflichtenden Riten der
Wallfahrt [umrah] und die sechste der
verpflichtenden Riten der
Pilgerfahrt [hadsch] und somit die dritte der Handlungen
in Mina.
Mit Kürzen ist gemeint, einen Teil des Kopfhaars oder des
Bartes oder des Schnurrbartes abzuschneiden oder etwas von den
Nägeln der Hand oder des Fußes abzuschneiden. Es symbolisiert
jeweils zum Ende eines Abschnitts der Riten die Rückbesinnung
auf das irdische Dasein des
Menschen durch eine körperliche Handlung, die während des
Weihezustandes ansonsten verboten ist. Es stellt
symbolisch eine Art körperliches
Opfer
dar.
Das Kürzen als
fünfte der
verpflichtenden Riten der
Wallfahrt [umrah] erfolgt nach der
Absicht [niyya] dazu bei Annahme des
Weihezustandes [ihram] unmittelbar nach dem
Eilen [say].
Das Kürzen als sechste der
verpflichtenden Riten der
Pilgerfahrt [hadsch] erfolgt in
Mina
nachdem das
Opfern
eines Tieres erfolgt ist.
Man ist nach dem Schlachten zum Rasieren oder Kürzen der
Haare oder Nägel verpflichtet. Das Kürzen der Haare ist bestimmt für die
Frauen. Und als Vorsichtsmaßnahme kombinieren sie beim Kürzen
das Schneiden der Haare mit dem der Nägel. Der Mann hat die
Wahl zwischen Rasieren und Kürzen der Haare aber er muss nicht
die Haare abrasieren,
selbst wenn er Pilgerneuling ist. Allerdings obliegt ihm
dies als
Vorsichtsmaßnahme.
Rasieren und Kürzen gehört zu den
Gottesdiensten und somit ist man dafür zu einer
Absicht [niyya] verpflichtet, die rein ist von
Angeberei [riya], und man beabsichtigt Gehorsam zu
ALLAH,
dem Erhabenen.