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Malik
ibn Anas al-Asbahi ist der Begründer der
malikitischen
Rechtsschule des
Islam.
Malik ibn Anas stammt aus einer jemenitischen Familie, die
sich vor Maliks Geburt in
Medina
angesiedelt hatte, so dass er dort ca. 715 n.Chr. geboren ist. Er
verbrachte sein ganzes Leben in seinem Geburtsort
Medina
mit Studium, Lehrtätigkeit und – wie einige seiner
Zeitgenossen auch – der Erteilung von Rechtsgutachten. Daher
sind seine Quellen ausschließlich auf das begrenzt, was zu
jener Zeit in
Medina
zur Verfügung stand.
Er war einer unter vielen, die zu jener Zeit ihre eigene
selbständige Rechtsfindung [idschtihad] praktizierten. Zu
seinen
Lehrern gehörte
Nafi und auch eine Frau:
Aischa bint Sad.
Als Maliks bedeutendstes Werk gilt "Muwatta" [الموطأ ]
("der vorgezeichnete Pfad"), das in unterschiedlichen
Wiedergaben seiner Schüler erhalten ist. Umfangreiche, bisher
nicht publizierte Werkexemplare – wenn auch nur fragmentarisch
– liegen in der Handschriftensammlung von Kairouan (Qairawan)
auf zahlreichen Pergamentblättern aus dem späten 9. und 10.
Jahrhundert vor. Malik verschaffte mit seinem Werk einen
juristischen Konsens bzw. eine
Übereinstimmung der Umma [idschmah-ul-umma] zumindest
innerhalb
Medinas. Seine Anhänger glauben, dass es die erste
Ausformulierung des
islamischen Rechts [scharia] gewesen sei. Seine Gegner
werfen ihm vor, dass er die bestehenden
Überlieferungen der Rechtspraxis angepasst hat und nicht umgekehrt. Hier
argumentiert insbesondere
Schafi‘i dagegen.
Zu weiteren Werken gehört sein "Sendschreiben an
Harun ar-Raschid" [الرسالة الى هارون الرشيد / ar-risala
ila harun ar-raschid], das in einer andalusischen
Überlieferung vorliegt.
Neben seinem oben genannten Hauptwerk – in der Rezension
seiner Schüler – sind seine Lehrmeinungen in zum Teil
umfangreichen Rechtswerken der Folgegenerationen erhalten. Er
selbst starb 796 n.Chr. in
Medina.
Sein Muwatta ist bis ins 11. Jahrhundert durch malikitische
Gelehrte kommentiert worden, wodurch die malikitische
Rechtslehre ihre inhaltliche Erweiterung erfuhr.