.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.Nachahmer ist jemand, der die
Nachahmung [taqlid] als
Rechtsfindungsmethode praktiziert.
Ein
praktizierender Muslim ist entweder selbst derart ausgebildet,
dass er hinsichtlich der Feinheiten der
Zweige der Religion [furu'ad-din]
selbständige Rechtsfindung [idschtihad] ausüben kann oder
praktiziert die
Vorsichtsentscheidung [ihtiyat], oder
aber er schließt sich einem geeigneten
Vorbild der Nachahmung seiner Wahl an und ahmt ihn nach,
ist also ein Nachahmer.
Die Auswahl des eigenen
Vorbildes der Nachahmung erfolgt nach den
Vorbildsauswahlbedingungen. Die
Nachahmung [taqlid] erfolgt gemäß den
Nachahmungsmethoden und ist beschränkt auf die
Zweige der Religion. Den
Stamm der Religion [usul-ad-din] bzw. die unabdingbaren
Glaubensgrundlagen muss jeder selbst verinnerlichen und darf
diese nicht nachahmen.
Die
religiöse Verpflichtung [wadschib] zur
Nachahmung [taqlid] beginnt mit der Erfüllung der
Nachahmungsvoraussetzungen. Eine
korrekte
Nachahmung [taqlid] setzt voraus, dass der
Nachahmer [muqallid] die Methode zum
Erhalt von Rechtsurteilen kennt.