.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.Nachahmung
ist neben der
Vorsichtsentscheidung [ihtiyat] die
Rechtsfindungsmethoden eines
religiös Erwachsenen, der nicht die Fähigkeit zur
selbständige Rechtsfindung [idschtihad] hat, bezüglich den
Zweigen der Religion [furu'ad-din].
Ein
praktizierender Muslim ist entweder selbst derart ausgebildet,
dass er hinsichtlich der Feinheiten der
Zweige der Religion [furu'ad-din]
selbständige Rechtsfindung [idschtihad] ausüben kann oder
praktiziert die
Vorsichtsentscheidung [ihtiyat], oder
aber er schließt sich einem geeigneten
Vorbild der Nachahmung seiner Wahl gemäß den
Nachahmungsmethoden an und ahmt ihn nach,
ist also ein
Nachahmer [muqallid].
Die
Nachahmung [taqlid] ist beschränkt auf die
Zweige der Religion. Den
Stamm der Religion [usul-ad-din] bzw. die unabdingbaren
Glaubensgrundlagen muss jeder selbst verinnerlichen und darf
diese nicht nachahmen. Die Prinzipen wie auch die Themen der
Nachahmung werden in
religiösen Regelwerken [risala] zusammengefasst.
Die
religiöse Verpflichtung [wadschib] zur
Nachahmung [taqlid] beginnt mit der Erfüllung der
Nachahmungsvoraussetzungen. Eine
korrekte Nachahmung setzt voraus, dass der
Nachahmer [muqallid] die Methode zum
Erhalt von Rechtsurteilen kennt.