.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.Das Nachholen ist die spätere Erfüllung einer früheren
religiösen Verpflichtung [wadschib]. Das Nachholen einer
religiösen Verpflichtung wird dann notwendig, wenn die
Verpflichtung versehentlich oder aufgrund bestehender
Hindernisse zur verpflichtenden Zeit nicht erfüllt werden
konnte.
So muss beispielsweise jedes
Ritualgebet, welches versäumt wurde, in identischer Weise
nachgeholt werden. Beim
Fasten
[saum] z.B. werden jene Fastentage nachgeholt, die man
aufgrund von Reise, Krankheit oder anderen
religionsrechtlich akzeptablen Gründen wie z.B. der
Regelblutung [haydh] nicht fasten konnte. Ein
Nachholgebet
für die Tage der
Regelblutung [haydh], an denen eine Frau das
Ritualgebet nicht verrichten konnte, existiert nicht. Nachholung hingegen ist
z.B. kein hinreichender Ersatz
für vorsätzlichen
Fastenabbruch ohne religionsrechtliche Rechtfertigung. In
solchen Fällen ist zusätzlich
Sühne
[kaffarah] notwendig.
In bestimmten Fällen können auch andere Personen die eigene
Verpflichtung nachholen, wie z.B. die
Pilgerfahrt [hadsch] eines Verstorbenen, welches durch
sein
Erbe finanziert wird. In solchen Fällen wird allerdings
nicht der Begriff "Nachholen" sondern "in Vertretung"
verwendet.