Nachholen
  Nachholen [kadha]

Aussprache: al-qadhaa
arabisch: القضاء
persisch:
قضاء
englisch: catching up

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Das Nachholen ist die spätere Erfüllung einer früheren religiösen Verpflichtung [wadschib]. Das Nachholen einer religiösen Verpflichtung wird dann notwendig, wenn die Verpflichtung versehentlich oder aufgrund bestehender Hindernisse zur verpflichtenden Zeit nicht erfüllt werden konnte.

So muss beispielsweise jedes Ritualgebet, welches versäumt wurde, in identischer Weise nachgeholt werden. Beim Fasten [saum] z.B. werden jene Fastentage nachgeholt, die man aufgrund von Reise, Krankheit oder anderen religionsrechtlich akzeptablen Gründen wie z.B. der Regelblutung [haydh] nicht fasten konnte. Ein Nachholgebet für die Tage der Regelblutung [haydh], an denen eine Frau das Ritualgebet nicht verrichten konnte, existiert nicht. Nachholung hingegen ist z.B. kein hinreichender Ersatz für vorsätzlichen Fastenabbruch ohne religionsrechtliche Rechtfertigung. In solchen Fällen ist zusätzlich Sühne [kaffarah] notwendig.

In bestimmten Fällen können auch andere Personen die eigene Verpflichtung nachholen, wie z.B. die Pilgerfahrt [hadsch] eines Verstorbenen, welches durch sein Erbe finanziert wird. In solchen Fällen wird allerdings nicht der Begriff "Nachholen" sondern "in Vertretung" verwendet.

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