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Nakib-ul-Aschraf, oder Nakibüleşraf in türkischer
Schreibweise, war ein Posten, der in Staaten des
Islam
gebräuchlich war.
Es wird davon ausgegangen, dass die
Abbasiden den Posten unter
Mutawakkil (847-861 n.Chr.) eingeführt haben.
Danach haben andere Dynastien den Posten übernommen. Der
Posten entsprach einer Art ranghoher Privatsekretär des
Sultans bzw. Herrschers, ohne dass die Person zum
protokollarischen Dienst gehörte. Er hatte aber die
Möglichkeit, jederzeit beim Sultan vorzusprechen. Unter den
Osmanen soll
Bayezit I. im Mai 1400 erstmalig diesen Posten besetzt
haben. Als erster
Nakib-ul-Aschraf der
Osmanen wird Seyyid Ali Nata ibn Muhammed angegeben. Der
Posten wurden von späteren Sultanen aufgehoben und später
wieder eingerichtet.
Voraussetzung für die Bekleidung des Postens war eine sehr
hohe Ausbildung, um in vielen Bereichen des Lebens mitreden
und den Sultan beraten zu können. Zuweilen wurde die Forderung
erhoben, dass die Position nur von einem
Sayyid
bekleidet werden kann. Anders als der
Wesir
verfügte der
Nakib-ul-Aschraf über keine staatstragende
Entscheidungskompetenz. Anders als beim Volk war für
Verfehlungen des
Nakib-ul-Aschraf nicht ein
Richter [qadhi] sondern der
Großwesir entscheidungsbefugt.