.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.Als Namensrecht gilt die Gesamtheit der Vorschriften, die
Regeln, welchen
Namen
eine Person erhält, und die Voraussetzungen einer
Namensänderung. Derartige Regeln sind im
Islam
seit der Anfangszeit festgeschrieben.
So gehört es zu den
ersten Pflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern, ihnen
ansehnliche, geeigneten und schönen Namen auszuwählen.
Im
Islam ändert sich zudem nach der
Heirat
der
Vorname, Abstammungsname, Bezugsname, Spitzname oder Beiname
eines Menschen nicht. Mann und Frau haben dementsprechend noch
heute in vielen
muslimischen Staaten unterschiedliche Nachnamen.
Doppelnamen, die sich aus den Namen beider Eltern
zusammensetzen, sind dementsprechend nicht gebräuchlich. Nur
wenige
muslimische Staaten haben die Namensregelung der
Westlichen Welt übernommen.
Bezüglich Nachkommen gibt der
Heilige
Qur'an den eindeutigen Hinweis, sie nach dem Vater zu
benennen (vgl. 33:5). Dementsprechend ist das
Arabisch "bint" (Tochter von) oder "ibn bzw. bin" (Sohn
von) in der Regel auf den Vater bezogen.