Pilgerfahrt
Pilgerfahrt [hadsch]

Aussprache: hadsch
arabisch:
الحجّ
persisch: حج
englisch: pilgrimage [hajj]

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Die Pilgerfahrt [hadsch] nach Mekka ist ein einmaliger Pflichtritus für jeden Muslim, der imstande dazu ist. Sie gehört zu den fünf Säulen des Islam und zu den Zweigen der Religion [furu'ad-din].

Die Zeit der Pilgerfahrt ist der letzte Monat namens Dhul-Hidscha im Islamischen Kalender (vgl. Heiliger Qur'an 2:197).

Die Pilgerfahrt ist religionsrechtlich eine Zusammenstellung einer Reihe spezifischer einzelner Riten. Die Hadsch hat sowohl im Pflichtteil als auch im empfohlenen Teil eine hohe Stellung und führt zu großer Belohnung. Viele Aussagen zu ihrer Stellung wurden vom Prophet Muhammad (s.) und seiner Ahl-ul-Bait (a.) überliefert. Imam Sadiq (a.) sagte:

"Der Pilgernde und der Wallfahrende sind Gäste ALLAHs. Wenn sie Ihn bitten, dann gibt Er ihnen, und wenn sie Ihn rufen, dann antwortet Er ihnen, und wenn sie um Fürsprache flehen, gibt Er ihnen Fürsprache, und selbst wenn sie schweigen, beginnt Er dennoch, ihnen zu geben. Und ihnen wird jeder Dirham (den sie für die Pilgerfahrt ausgeben), mit einer Million Dirham vergolten."

Prophet Muhammad (s.) ruft gemäß Heiligem Qur'an selbst zur Pilgerfahrt auf (vgl. Heiliger Qur'an22:27).

Ein religiös Erwachsener kann die Pilgerfahrt entweder für sich selbst oder in Vertretung für einen Anderen durchführen. Es gibt Unterschiede bei den Pflichten zur Pilgerfahrt in Abhängigkeit davon, ob man zu den Bewohnern Mekkas zählt oder Auswärtiger ist (siehe Tabelle 1).


Tabelle 1: Arten der Pilgerfahrt

Die Pilgerfahrt für den auswärtigen Pilger besteht aus den beiden Teilen  "Bestrebungs-Wallfahrt" und dem "Pilgern". Beides zusammen wird "Bestrebungs-Pilgerfahrt" genannt.

Das Pilgern ist für den religiös Erwachsenen, der das Imstandesein zur Pilgerfahrt erfüllt, einmal im Leben Pflicht, die er notfalls auch mit einer Pilgerfahrt in Vertretung erfüllen kann. Diese Verpflichtung ist sobald wie möglich zu erfüllen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, und es ist nicht erlaubt, es grundlos zu verschieben. Als zu erfüllende Voraussetzungen gelten:

  1. Verstand bzw. Vernunft; der geistig Behinderte ist nicht verpflichtet.
  2. Religiöse Reife
  3. Imstandesein zur Pilgerfahrt

mit ihren jeweiligen Definitionen und Details.

Die Bestrebungs-Pilgerfahrt besteht aus zwei Gruppen von Handlungen. Die erste ist die Wallfahrt [umrah], die idealerweise zuerst zu absolvieren ist und die zweite ist die Pilgerfahrt selbst. Für jede dieser beiden gibt es spezifische Handlungen.

Die Handlungen der Bestrebungs-Wallfahrt sind:

  1. Weihezustand [ihram] ab einer der Weihestätten [miqat]
  2. Umkreisen
  3. Ritualgebet des Umkreisens [salat-ul-tawwaf]
  4. Eilen
  5. Kürzen [taqsir]

Die Handlungen der Bestrebungs-Pilgerfahrt sind:

  1. Weihezustand [ihram] ab Mekka
  2. Verweilen in Arafat
  3. Verweilen in al-Masch’ar-ul-Haram (bei Muzdalifah)
  4. Bewerfen des Felsen von Aqaba
  5. Opfer (in Mina)
  6. Vollständiges Abschneiden oder Kürzen der Haare
  7. Die Nacht zum 11. des Pilgermonats in Mina verbleiben
  8. Bewerfen der drei Felsen am 11. Tag
  9. Die Nacht zum 12. in Mina verbleiben
  10. Bewerfen der drei Felsen am 12. Tag
  11. Umkreisen für die Pilgerfahrt
  12. Ritualgebet des Umkreisens [salat-ul-tawwaf] für die Pilgerfahrt
  13. Eilen
  14. Umkreisen wegen Frauen
  15. Ritualgebet des Umkreisens [salat-ul-tawwaf] wegen Frauen

Alle Riten der Pilgerfahrt spiegeln das menschliche Streben nach Vervollkommnung wider und sind direkt oder indirekt auf Abraham (a.) zurück zu führen.


Bild: Die Pilgerstätten

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