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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Das Prinzip des geringeren Übels ist ein islamisches
Handlungsprinzip in Fällen, in denen zwischen Dingen zu Wählen
ist, die normalerweise alle im
Islam
verboten [haram] sind.
Das Prinzip des geringeren Übels
ist auch im
Heiliger Qur'an beschrieben unter anderem im Zusammenhang
mit dem
Verbot des Verzehrs von
Schweinefleisch. Wenn aber in der Not dadurch ein
ernsthafter Schaden für den Leib zu befürchten ist, darf
Schweinefleisch doch verzehrt werden (vgl. 2:173). Ähnlich
verhält es sich mit dem
verbotenen Lügen, das im Fall der Lebensbedrohung im Zuge
der
Verstellung [taqiyya] als geringeres Übel ausnahmsweise
angewandt werden darf.
Während individuelle Entscheidungen diesbezüglich von jedem
Muslim
selbst zu treffen sind, dürfen kollektive Entscheidungen nur
vom
Statthalter des Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] bzw.
dessen Vertreter gefällt werden, wie z.B. ob eine
Moschee entgegen dem Gebot der Moscheeerhaltung, für einen
wichtigeren Zweck abgerissen werden darf.