Rauschmittel
  Rauschmittel [chamr]

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch: intoxicant, drug [khamr]

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Als Rauschmittel [chamr] gelten alle Substanzen die bei Einnahme eine relevante berauschende Wirkung auf den Menschen haben, unabhängig von der Form oder unter welcher Bezeichnung. Der Konsum all dieser Substanzen zu Rauschzwecken ist im Islam strengstens verboten [haram], auch in kleinen Mengen.

Hierzu sagte Prophet Muhammad (s.) sinngemäß, dass alles  Berauschende verboten [haram] ist und dass das, was in großen Mengen berauscht, auch in kleiner Menge verboten ist. Fatima (a.) sagte: Prophet Muhammad (s.) hat gesagt: „Der Prophet hat gesagt: O Du Freund des Vaters, jedes Berauschungsmittel ist verboten und jedes Berauschungsmittel ist Chamr“.“

Zu den Rauschmitteln gehören unter anderem alkoholische Getränke, Drogen jeglicher Art und bei einigen Gelehrten auch Zigaretten, da sie die Sucht aufs Rauchen bewirken.

Gemeint ist allerdings eine relevante berauschende Wirkung und Beeinträchtigung des Verstandes, so dass Aromastoffe wie Tee und Kaffe nicht darunter fallen. Der Genuss von Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist in einem islamischen System unter Strafandrohung verboten und mit erheblich größerer Strafe hat derjenige zu rechnen, der Rauschmittel vertreibt.

Die Verwendung von Rauschmitteln für medizinische Zwecke fällt allerdings nicht unter das Verbot.

Rauschmittel, die ursprünglich flüssig sind, wie z.B. Weinalkohol gehören zu den ursächlichen Unreinheiten, wohingegen ursprünglich nichtflüssige Rauschmittel nicht rituell unrein sind und daher für andere Zwecke als Konsum zu Rauschzwecken genutzt werden kann.

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