.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.Als Rauschmittel [chamr] gelten alle Substanzen die bei
Einnahme eine relevante berauschende Wirkung auf den
Menschen haben, unabhängig von der Form oder unter welcher Bezeichnung.
Der Konsum all dieser
Substanzen zu Rauschzwecken ist im
Islam
strengstens
verboten [haram], auch in kleinen Mengen.
Hierzu sagte
Prophet Muhammad (s.)
sinngemäß, dass alles Berauschende
verboten [haram] ist und dass das, was in
großen Mengen berauscht, auch in kleiner Menge verboten ist.
Fatima (a.) sagte: „Prophet Muhammad (s.)
hat gesagt: „Der Prophet hat gesagt: O Du Freund des Vaters, jedes Berauschungsmittel ist
verboten und jedes Berauschungsmittel ist Chamr“.“
Zu den Rauschmitteln gehören unter anderem
alkoholische Getränke, Drogen jeglicher Art und bei einigen Gelehrten auch Zigaretten, da sie
die Sucht aufs
Rauchen
bewirken.
Gemeint ist allerdings eine relevante berauschende Wirkung
und Beeinträchtigung des
Verstandes, so dass
Aromastoffe wie Tee und Kaffe nicht darunter fallen. Der Genuss von
Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist in einem islamischen System unter
Strafandrohung verboten und mit erheblich
größerer Strafe hat derjenige zu rechnen, der Rauschmittel vertreibt.
Die Verwendung von Rauschmitteln für medizinische Zwecke
fällt allerdings nicht unter das Verbot.
Rauschmittel, die
ursprünglich flüssig sind, wie z.B. Weinalkohol gehören zu den
ursächlichen Unreinheiten, wohingegen ursprünglich
nichtflüssige Rauschmittel nicht
rituell unrein sind und daher für andere Zwecke als Konsum
zu Rauschzwecken genutzt werden kann.