Haqq al-Dschar
Recht des Nachbarn (Haqq-ul-Dschar)

Aussprache: haqq-ul-dschaar
arabisch:
حق الجار
persisch:
حق همسایه
englisch: Right
of the Neighbor

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Das Recht des Nachbarn ist im Islam ein gesondertes Recht, welches für besonders gute Beziehungen zwischen Nachbarn sorgen und damit den Frieden in der Gesellschaft sichern soll.

Pars Today– Im Heiligen Quran und in den Überlieferungen [hadith] wie z.B. in den Sendschreiben über die Rechte (Risalat al-Huquq) werden die Rechte der Nachbarn stark hervogehoben: Im Recht nur 31 heißt es im Sendschreiben:

Das Recht deines Nachbarn besteht darin, dass du ihn, wenn er abwesend ist, beschützt und ihn, wenn er anwesend ist, ehrst und ihm hilfst, wenn ihm Unrecht widerfährt. Du gibst nichts weiter, was für ihn beschämend ist und wenn du etwas Schlechtes weißt, dann verbirgst du es. Wenn du weißt, dass er deinen Rat annimmt, dann berate ihn in dem, was zwischen beiden ist. Bei Schwierigkeiten lässt du ihn nicht allein, vielmehr erleichtere ihm seine Erschwernis. Vergib ihm seine Fehler und gehe mit ihm großzügig um. Es gibt keine Stärke und Macht außer Gott.

Durch die richtige Interaktion mit den Nachbarn entsteht ein schönes und günstiges Umfeld für das Wachstum der Mitglieder einer Nachbarschaft und damit der Gesellschaft.

Es wird berichtet, dass sich Prophet Muhammad (s.) eines Tages an seine Gefährten wandte und sagte: „Wisst ihr, was das Recht des Nachbarn ist?“ Die Gefährtn sagten „Nein“. So zählte Prophet Muhammad (s.) die Rechte auf:

„Das Recht des Nachbarn gegenüber anderen Nachbarn besteht darin, dass ihr ihn besuchet wenn er krank wird, und wenn er stirbt, an seiner Beerdigung teilnehmt und wenn er euch um einen Kredit bittet, ihm einen Kredit gebt. Gratuliert ihm zu seinem Glück und tröstet ihn in Zeiten der Trauer und des Unglück. Macht euer Gebäude nicht höher als sein Gebäude, um den Wind auf ihn nicht zu blockieren. Wenn ihr eine Frucht kauft, schenkt sie ihm, und wenn ihr sie ihm nicht geben, nehmt sie heimlich mit ins Haus (so dass er es nicht sieht). Und gebt die Frucht nicht eurem Kind, das es verärgert, wenn es sie dem Nachbarskind zeigst. Stört eure Nachbarn nicht durch den Geruch eures Essens, es sei denn, ihr schickt ihm auch etwas von diesem Essen“.

Der Heiligen Quran betont mehrfach die Bedeutung guter Nachbarschaft:

„Dient Allah und gesellt Ihm nichts bei, und seid gütig zu den Eltern, den Verwandten, Waisen, Bedürftigen, dem nahen Nachbarn, dem fernen Nachbarn, dem Gefährten an eurer Seite, dem Reisenden und denjenigen, die eure rechte Hand besitzt.“ (4:36 )

„… und sprecht mit den Menschen in Güte …“ (2:83)

Daraus wird abgeleitet, dass Nachbarn mit Respekt, Freundlichkeit und Rücksicht behandelt werden müssen.

Einige Gelehrte [faqih] haben die Rechte des Nachbarn in mehrere Kategorien eingeteilt:

  1. Schutz und Sicherheit: Der Nachbar darf nicht bedroht oder belästigt werden. Dazu gehört, dass man keine Lärm- oder Geruchsbelästigung verursacht.
  2. Unterstützung und Fürsorge: Hilfe in Notzeiten: Nahrung, Schutz, Beistand. Ein Nachbar soll sich kümmern, wenn der andere krank ist oder in Schwierigkeiten steckt.
  3. Respekt und Höflichkeit: Grüßen und Freundlichkeit: Ein einfaches „Salam“ oder freundliche Worte stärken das nachbarschaftliche Band. Privatsphäre achten: Nicht ungefragt in den Besitz oder die Angelegenheiten des Nachbarn eindringen.
  4. Teilnahme an sozialen und religiösen Pflichten: Einladung zum Essen oder Feiern im Rahmen der Möglichkeiten. Unterstützung bei gemeinschaftlichen Angelegenheiten, z. B. Bauhilfe oder gemeinsamer Schutz.

Schlechter Umgang mit Nachbarn wird in den Überlieferungen [hadith] als Sünde  betrachtet.

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