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Rechtsgelehrter [mudschtahid]
Aussprache: mudschtahid
arabisch: مجتهد
persisch: مجتهد
englisch: Scholar of law
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| Ein Rechtsgelehrter ist ein
Gelehrter [faqih], der zur
selbständigen Rechtsfindung [idschtihad] und damit zur
Anwendung des
islamischen Rechts [scharia] auf aktuelle Situationen
befähigt ist. Seine Rechtsurteile müssen dabei keinen
umfassenden Charakter haben und er muss auch nicht in allen
Aspekten des Lebens dazu qualifiziert sein. Viele
Rechtgelehrte sind spezialisiert in verschiedenen Bereichen,
wie z.B. dem Handelsrcht, dem Familienrecht usw. Bei
Sunniten wurde die Qualifikation zum Rechtsgelehrten nach
übereinstimmender Meinung erstmalig ca. 450 n.d. von Abul
Husain al-Basri in seine Werk "Das Vertrauen in die Regeln des
Rechts" [al-mu’tamad fi usul al-fiqh" niedergeschrieben und
von späteren
sunnitischen Gelehrten wie
Abu
Hamid Ghazzali akzeptiert. Bei
Schiiten bildeten bereits die
Zwölf Imame ihre treusten und gelehrtesten Anhänger zu
Rechtsgelehrten aus, damit sie in Abwesenheit des
Imam
Recht sprechen konnten.
Die Ausbildung eines Rechtsgelehrten ist umfassend und
erstreckt sich teilweise über Jahrzehnte. Zu den
Voraussetzungen gehört u.a.:
Ein Rechtsgelehrter, dessen Urteile aufgrund seines
Ansehens und seinem umfassenden Wissen ein hohes Maß an
Akzeptanz unter den
Gläubigen [mumin] erlangt, kann zum
Vorbild der Nachahmung werden. Es gab stets auch
weibliche Rechtsgelehrte wie z.B.
Tahira Amin. |
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