| Die Rechtswissenschaft
bzw. Gesetzeswissenschaft im
Islam
ist die islamische Jurisprudenz. Sein Gegenstand ist das
islamische Recht [scharia]. Derjenige, der die
Rechtswissenschaft ausübt oder daran forscht ist der
Gelehrte [faqih]. Je nach Ausrichtung bzw. Basis der
Rechtswissenschaft wird zwischen
Rechtsschulen unterschieden. Der
arabische Begriff "Fiqh" steht
für "Einsicht", "Vernünftigkeit". Zu den Gegenständen der
Rechtswissenschaft gehört nicht nur die Regelung von
Rechtlichen Auseinandersetzungen sondern auch die Einteilung
menschlichen Handelns im Sinn der
Rechtleitung [huda]. Dabei erfolgt eine Kategorisierung bzw.
Wertung der möglichen Handlungen zwischen den
erlaubten
und
verbotenen Handlungen, wobei eine grundsätzliche Einteilung in
fünf Stufen erfolgt:
Allerdings können je nach
Rechtsgelehrter [mudschtahid] geringfügig unterschiedliche
Urteile nebeneinander bestehen, wie es z.B. beim
Rauchen
der Fall ist.
Das Studium der Rechtswissenschaft gehört zur
Grundausbildung eines
Hudschat-ul-Islam. |