.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica. Religiöse Verpflichtung [wadschib], welche bei
Sunniten auch "fardh" [فرض]
genannt wird, bedeutet im
Islam,
dass eine bestimmte Aufgabe von einem bestimmten
Muslim
zu erfüllen ist. Wird sie nicht erfüllt, so begeht die
betroffene Person eine
Sünde.
Der Begriff "wadschib" bedeutet so viel wie "Gebetenes". Eine religiöse Verpflichtung kann eine
individuelle Verpflichtung [wadschib-ul-aini] sein oder
eine
kollektive Verpflichtung [wadschib-ul-kafai]. Genau so wie
es verpflichtend ist, eine religiöse Verpflichtung zu erfüllen,
ist es
verboten, sie nicht zu erfüllen.
Die Wertung zwischen den
erlaubten
und
verbotenen Handlungen wird grundsätzliche in
fünf Stufen eingeteilt:
Die bekanntesten
individuellen Verpflichtungen sind
Ritualgebet und
Fasten
[saum]. Eine häufig notwendige
kollektive Verpflichtung ist die
rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen. Jede
religiöse Verpflichtung hat allerdings auch Voraussetzungen,
die unter Umständen die Verpflichtung aufheben. So darf ein Kranker
beispielsweise nicht
fasten.
Im Konzept der
Liebe
für dessen höchste Stufe der
Mensch
erschaffen worden ist, wird eine "Verpflichtung" allerdings
nicht als etwas verstanden, was
ALLAH nützlich sein könnte - erhaben ist er - sondern als
Voraussetzung den optimalen Weg voranschreiten zu können. Es
sind Angebote
ALLAHs an den Menschen, deren Erfüllung dem
Menschen auf dem Weg zur höchsten Stufe der
Liebe nützlich
ist und deren Ablehnung die Konsequenz der Entfernung von der
Liebe
ALLAhs nach sich zieht.
Eine religiöse Verpflichtung ist dabei auch kein statischer
Zustand, sondern eine dynamische Entwicklung, die je nach
Entwicklungszustand weitere Verpflichtungen nach sich ziehen
kann. So war es z.B. für
Prophet Muhammad (s.) eine religiöse Verpflichtung das
Nachmitternachtsgebet zu vollziehen, während es für seine
Gefährten
empfohlen [mustahab] war. Allerdings verstehen
Menschen, die einen hohen eigenen Entwicklungszustand
erreicht haben, das
Nachmitternachtsgebet für sich selbst ebenfalls als
verpflichtend. Die Regeln zu den religiösen Verpflichtungen
sind in den
religiösen Regelwerken [risala] beschrieben. |