Rechtsurteil [fatwa]

Man ist in jedem Fall verpflichtet, die Vorschriften des Systems der Gesellschaft zu berücksichtigen, selbst wenn diese von einem nicht-islamischen Staat sind, und das Annehmen von Lohn für eine erlaubte Tätigkeit ist zulässig.

Imam Chamenei's Rechtsurteil zur Rechtstreue auf die Frage 279 in Adschwiwat-ul-Istiftaat Band 2

Religiöses Rechtsurteil [fatwa]

Aussprache: fatwa
arabisch:
فتوى
persisch:
فتوا
englisch: legal pronouncement

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Ein religiöses Rechtsurteil [fatwa] im Islam ist ein islamisches Rechtsgutachten, das von einem Rechtsgelehrten [mudschtahid] zu einem speziellen Thema oder einer besonderen Fragestellung herausgegeben wird.

Üblicherweise wird ein Rechtsurteil auf Anfrage einer Einzelperson oder Organisation angefertigt, um eine Frage zu klären. Die Wirkungsebene eines Rechtsurteils hängt von den Umständen der Person ab, die jenes Rechtsurteil veröffentlicht: Während ein einfacher Rechtsgelehrten [mudschtahid] die selbständige Rechtsfindung [idschtihad] nur verbindlich für sich selbst durchführen kann, ist ein Rechtsurteil eines Vorbildes der Nachahmung für alle seine Nachahmer [muqallid] bindend. Gemäß mancher Vorstellung ist zudem ein Rechtsurteil des Statthalters des Rechtsgelehrten bindend für alle Muslime.

Sowohl theoretisch als auch praktisch können verschiedene islamische Geistliche unterschiedliche Rechtsurteile [fatwa] zum gleichen Sachverhalt fällen. Das fehlerfreie Urteil kann nach schiitischer Ansicht ohnehin einzig ALLAH und der von Ihm auserwählte Reine der Ahl-ul-Bait (a.) fällen. Die Rechtsgelehrten haben in der Verborgenheit des Imam Mahdi (a.), der fehlerfrei Rechtsurteile ermöglichen würde, ihn nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.

Sammlungen von Fatwas werden in religiösen Regelwerken [risala] zusammengefasst. Für den Nachahmer [muqallid] ist der Erhalt von Rechtsurteilen von Bedeutung.

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