.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Ein
religiöses Rechtsurteil [fatwa] im
Islam
ist ein islamisches Rechtsgutachten, das von einem
Rechtsgelehrten [mudschtahid] zu einem speziellen Thema
oder einer besonderen Fragestellung herausgegeben wird.
Üblicherweise wird ein Rechtsurteil auf Anfrage einer
Einzelperson oder Organisation angefertigt, um eine Frage zu
klären. Die Wirkungsebene eines Rechtsurteils hängt von den
Umständen der Person ab, die jenes
Rechtsurteil veröffentlicht: Während ein einfacher
Rechtsgelehrten [mudschtahid] die
selbständige Rechtsfindung [idschtihad] nur verbindlich
für sich selbst durchführen kann, ist ein Rechtsurteil eines
Vorbildes der Nachahmung für alle seine
Nachahmer [muqallid] bindend. Gemäß mancher Vorstellung
ist zudem ein Rechtsurteil des
Statthalters des Rechtsgelehrten bindend für alle
Muslime.
Sowohl theoretisch als auch praktisch können verschiedene
islamische
Geistliche unterschiedliche Rechtsurteile [fatwa] zum
gleichen Sachverhalt fällen. Das
fehlerfreie Urteil kann nach
schiitischer Ansicht ohnehin einzig
ALLAH
und der von Ihm auserwählte Reine der
Ahl-ul-Bait (a.) fällen. Die
Rechtsgelehrten haben in der
Verborgenheit des
Imam
Mahdi (a.), der fehlerfrei Rechtsurteile ermöglichen
würde, ihn nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.
Sammlungen von Fatwas werden in
religiösen Regelwerken [risala] zusammengefasst. Für den
Nachahmer [muqallid] ist der
Erhalt von Rechtsurteilen von Bedeutung.