Das Ritualgebet ist
die regelmäßige Nahrung für die
Seele
eines
Gläubigen. Es ist eine Art Inszenierung der gesamten
Schöpfungsgeschichte des
Menschen begonnen mit
Adam
(a.) bis hin zum
Tag der Auferstehung. Die fünf täglichen Ritualgebete sind eine religiöse
Pflicht für jeden erwachsenen
Muslim
und
die wertvollste Handlung [chayrul amal], eine täglich mehrfach
wiederkehrende innere Läuterung. Es die erste und bedeutsamste
Handlungspflicht unter den
Zweigen der Religion [furu'ad-din] und den
fünf Säulen. Daneben gibt es auch
empfohlene freiwillige Ritualgebete.Das Ritualgebet wird in festgelegten Zeiträumen,
den
Gebetszeiten
verrichtet, zu denen in der
islamischen Welt der
Gebetsrufer aufruft. Es gibt jeden Tag fünf Ritualgebete in drei
Zeiträumen: Das
Morgengebet mit eigenem Zeitraum von der ersten Dämmerung
bis zum Sonnenaufgang, das
Mittagsgebet und das
Nachmittagsgebet aufeinander folgend mit
überschneidendem Zeitraum vom Sonnenhöchststand bis zum
Abend,
das
Abendgebet und das
Nachtgebet ebenfall mit überschneidendem Zeitraum nach dem
Abend
bis zur religiösen
Mitternacht. Bei
Sunniten gibt es fünf Zeiträume und somit voneinander
getrennte Zeiträume für
Mittagsgebet und
Nachmittagsgebet bzw. für
Abendgebet und
Nachtgebet.
Eine der Voraussetzungen für das Ritualgebet ist die
rituelle Reinheit.
Die Zahl der
Gebetsabschnitte richtet sich nach dem jeweiligen Gebet:
Neben den Pflichtgebeten sind eine Reihe von
freiwilligen Ritualgebeten [nafila]
empfohlen [mustahab]. Zudem sind die Sonderregeln für das
Ritualgebet der Reise zu berücksichtigen.
Am Freitag wird das
Mittagsgebet beim
Freitagsgebet in der Gemeinschaft, meist in der Hauptmoschee der Stadt oder
des Viertels, verrichtet.
Das täglich verrichtete Ritualgebet muss im Gegensatz zum
Bittgebet, nach bestimmten rituellen
Regeln und in arabischer Sprache verrichtet werden. Der Ritus beinhaltet eine
Reihe von Stellungen mit jeweils eigener Bedeutung. Jeweils ein
Gebetsabschnitt
besteht aus folgenden Stellungen:
Die Pflichten des Ritualgebets umfassen aber auch
vorbereitende Maßnahmen und Details, die in den
religiösen Regelwerken [risala] als 11 angegeben werden:
-
Absicht [niyya] zu einem bestimmten Gebet
-
Stehen [qiyam]
-
Eröffnungspreisung [takbirat-ul-ihram]
-
Verneigung [ruku]
-
Niederwerfungen [sadschda]
-
Rezitation [qira'a] bestimmter Texte
-
Lobpreisverlesung [dhikr] in bestimmten Stellungen
-
Bekenntnisverlesung [taschahhud] (jeweils nach dem
zweiten
Gebetsabschnitt und im letzten)
-
Abschlussgruß [salam] (jeweils am Ende)
-
Die Gebetsordnung [tartib]
-
Gebetsritenaufeinanderfolge [muwalat]
Zu den Pflichtteilen können dann auch freiwillige Teile dazu kommen, wie z.B.
das
Qunut-Bittgebet (vor der
Verneigung im
zweiten
Gebetsabschnitt). Außergewöhnliche Ritualgebete mit teilweise abweichenden
Regeln sind u.a. das
Naturphänomen-Gebet [salat-ul-ayat], das
Festgebet,
Ritualgebet des Umkreisens [salat-ul-tawwaf] und das
Ritualgebet für Verstorbene sowie zahlreiche
empfohlene [mustahab]
Ritualgebete, wie z.B. das
Nachmitternachtsgebet oder das
Verlassenheits-Ritualgebet [salat-ul-wahscha].
Im
Islam heißt es, dass
Prophet Muhammad (s.) das Ritualgebet derart verrichtet
hat, wie es schon immer von allen
Propheten und ihren Anhängern in der Welt praktiziert
worden ist.