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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Mahmud Schaltut war ein islamischer Rechtsgelehrter,
Absolvent, Dozent und Rektor der
Al-Azhar-Universität 1959-1963.
Mahmud Schaltut wurde
1893 in Minyat Bani Mansur in Unterägypten geboren. In jungen
Jahren lernte und später lehrte er an der
Al-Azhar-Universität in
Kairo.
Er setzte sich seit 1924 gegen den Widerstand der meist
konservativen Gelehrten für die Reformierung dieser
Universität ein. 1958 wurde er Rektor [scheich] der
Al-Azhar-Universität. In dieser Funktion förderte er die
Modernisierung der
Al-Azhar entsprechend dem Gesetz über deren
Entwicklung aus dem Jahre 1961 und trug dadurch auch zu ihrer
erhöhten internationalen Wirkung bei. Gleichzeitig förderte er
die Annäherung zwischen
Sunniten
und
Schiiten.
In islamischen Kreisen als weltberühmt gilt sein
Rechtsurteil [fatwa], das die
Rechtsschule der
Dschafariten als eine den vier
sunnitischen
Rechtsschulen gleichwertige
Rechtsschule anerkannt hat. Weniger bekannt ist, dass im
gleichen
Rechtsurteil [fatwa] der freie Wechsel zwischen den fünf
Rechtsschulen erlaubt wird, was selbst innerhalb der vier
sunnitischen
Rechtsschulen vorher kaum möglich war.
Der Text des
Rechtsurteils [fatwa] war eine Reaktion auf die Frage:
"Manche glauben, dass es für einen Muslim zur korrekten
Erfüllung seines Gottesdienstes notwendig ist, sich einer der
vier bekannten (sunnitischen)
Rechtsschulen anzuschließen, wobei die
Schia
und die
Zaidiya nicht dazu gehören. Stimmt seine Exzellenz mit
dieser Meinung überein und verbieten Sie beispielsweise die
Rechtsschule der
Zwölfer-Schia?"
Die Antwort lautete:
"1. Der Islam verlangt von einem
Muslim
nicht die Befolgung einer bestimmten Gruppe. Vielmehr sagen
wir: Jeder
Muslim
hat das Recht einer
Rechtsschule zu folgen, die korrekt übermittelt wurde und
dessen
Rechtsurteile [fatwa] in ihren Büchern zusammengestellt
ist. Und jeder, der solch einer Gruppe folgt darf zu einer
anderen wechseln und es soll kein Delikt für ihn sein, wenn
er es tut.
2. Die
dschafaritische
Rechtsschule, die auch bekannt ist als Zwölfer-Schia
ist eine
Rechtsschule, die im Gottesdienst zu befolgen genau so
religiös akzeptabel ist, wie die Befolgung der anderen
sunnitischen
Rechtsschulen.
Muslime müssen das wissen und sind verpflichtet, ungerechte
Vorurteile gegenüber irgendeiner
Rechtsschule zu unterlassen, zumal die
Religion
ALLAHs
und das
islamische Recht [scharia] nie auf eine bestimmte
Rechtsschule begrenzt wurde. Alle
Rechtsgelehrten [mudschtahid] werden vom allmächtigen
ALLAH
akzeptiert, und jemandem der nicht (selbst)
Rechtsgelehrter [mudschtahid] ist, ist es erlaubt, sie
nachzuahmen und das zu praktizieren, was sie in ihrer
islamischen Rechtswissenschaft festlegen und es gibt
keinen Unterschied dabei bezüglich Gottesdienst und den
Riten."
Es ist davon auszugehen, dass Scheich Schaltut bei seinen
Recherchen für dieses
Rechtsurteil [fatwa] beeinflusst war von einem seiner
Vorgänger im Amt des Rektors namens
Salim al-Bischri,
der maßgeblich an dem Werk "Die
Konsultation [al-muradschaat]" mitgewirkt hatte.
Unter Schaltuts Werken sind neben Arbeiten zum
Heiligen Qur'an, unter anderem einer
Auslegung [tafsir] und eine aufgeschlossene wie
traditionsgemäße Einführung in den
Islam
bekannt.