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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Sejd Hassan war ein Diener, den
Karl
May auf seiner Orientreise in
Kairo
engagiert hat.
Am 23. Mai 1899 schloss
Karl
May mit Sejd Hassan einen regelrechten schriftlichen
Dienstvertrag ab, welcher erhalten ist. Er begleitete May
(später auch seine erste Ehefrau Emma und die Familie Plöhn)
über ein Jahr.
Karl
May trennte sich von ihm am 17. Juni 1900 in
Beirut.
Sejd Hassan diente
Karl
May später in idealisierter Form als Vorbild für die Figur
des Sejjid Omar in "Und Friede auf Erden!". Es ist davon
auszugehen, dass viele prägende Erlebnisse bezüglich
Islam
durch diesen Bediensteten vermittelt wurden.
Der geschlossene Dienstvertrag lautete wie folgt:
Dienst - Vertrag
Zwischen dem Reisenden Herrn Dr. Karl May aus Dresden
und dem anderen Contrahenten Sejd Hassan aus Kairo ist heut
folgender Dienstvertrag abgeschlossen worden.
§ 1. Herr Dr. Karl May engagiert Sejd Hassan zu und
während der jetzt von ihm anzutretenden Reise als Diener.
§ 2. Sejd Hassan hat Herrn Dr. Karl May zu begleiten,
wohin es diesem beliebt, ihm vor allen Dingen Gehorsam, Treue
und Ehrlichkeit zu erweisen und sich der Ausführung keines
Befehls zu weigern. Er erhält dafür eine Gage von 5 Mark, sage
fünf Mark, pro Tag, wovon er alle Ausgaben für sein Leben,
also für Wohnung, Ernährung, Kleidung, Wäsche u.s.w. zu
bestreiten hat. Alle Beförderungskosten hingegen trägt H. Dr.
May.
§ 3. Sejd Hassan erhält von Herrn Dr. Karl May einen
Vorschuß von zwei englischen Pfund, deren Empfang er hiermit
quittiert. Der Zahlungsmodus des Gehaltes und die
Zurückerstattung des Vorschusses geschieht so, wie H. Dr. May
es für angemessen findet.
§ 4. Wenn H. Dr. Karl May mit seinem Diener zufrieden
ist, kann die Auflösung dieses Contractes nur nach einer
Kündigung erfolgen, welche wenigstens eine Woche vorher zu
geschehen hat. Entläßt Herr Dr. Karl May Sejd Hassan auf diese
Weise an einem anderen Orte, so gewährt er ihm die Reisekosten
nach Kairo dritter Schiffs- oder Wagenklasse. Ungehorsam,
Untreue, Unehrlichkeit und dergleichen aber berechtigen H. Dr.
Karl May, Sejd Hassan sofort und ohne irgend welche
Entschädigung und Zahlung, wofür es auch sei, zu entlassen.
Alles Übrige resp. Weitere ist in das Belieben des H. Dr. Karl
May gestellt.
§ 5. Dieser in zwei Exemplaren ausgestellte
Dienst-Vertrag wurde Sejd Hassan vorgelesen, von ihm als
richtig befunden und hierauf von den Contrahenten und den
beiden als Zeugen unterzeichneten Herren durch ihre
eigenhändige Namensunterschrift für bindend erklärt.
Dr. Karl May / Sejd Hassan
Kairo, den 23. Mai 1899[1]