Testament
  Testament [wasiyya]

Aussprache: wasiyya
arabisch: وصية
persisch:
وصیت نامه
englisch: Will

.Bücher zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.

Ein Testament ist die Verfügung eines Menschen an seine Nachkommen. Es beinhaltet unter anderem in bestimmter Weise mit seinem Erbe umzugehen, bestimmte eigene nicht erfüllte Pflichten zu erfüllen, eigene Schulden nach dem Ableben aus dem Erbe zu begleichen, Empfehlungen an die Nachkommen und vieles andere mehr.

Ein Testament muss bezüglich Erbe bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So kann der Testator nur über ein drittel seines Erbes frei verfügen. Die restlichen zwei Drittel sind nur mit Zustimmung der Erben frei verteilbar. Mit dem einen frei verfügbaren Drittel kann z.B. jemand beauftragt werden die eigene nicht erfüllte Pilgerfahrt [hadsch] in Vertretung durchzuführen, noch nicht entrichtete Sühnezahlungen [kaffarah] zu begleichen oder noch ausstehende Fünftelabgaben [chums] zu zahlen.

Das Testament selbst gilt nicht als religiöse Verpflichtung [wadschib], außer die Unterlassung führt dazu, dass Verpflichtungen aus seiner Lebzeit nach seinem Ableben nicht erfüllt werden können.

Für die Erfüllung des Testaments ist der Testamentsvollstrecker [wasiy] verantwortlich.

Links zum Thema

bullet Liste der veröffentlichten Testamente

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de